Antrag nach dem IFG // Genehmigung

An der Versammlung "CSD München" in München vom 24.06.2023 nahmen mehrere Polizeibeamt_innen der Bundespolizei in Uniform teil. Sie unterhielten dabei u.a. einen Stand, auf dem sie Werbung für die Bundespolizei verteilten. Bitte beantworten Sie mir im Zusammenhang damit die folgenden Fragen:
1. Nahmen die Beamt_innen an der Versammlung im Dienst oder außerdienstlich als Privatpersonen teil?
2. Wieso wurde auf einer Versammlung mit dem Schwerpunkt Queerness und queere Aktzeptanz in der Gesellschaft Werbung der Bundespolizei verteilt?
3. Wenn die Beamt_innen außerdienstlich teilnahmen, wurde Ihnen das Tragen der Uniform hierfür genehmigt?
4. Wie verträgt sich die Teilnahme von Polizist_innen in Uniform an einer - wie auch immer gearteten - Versammlung mit dem Neutralitätsgebot für Beamt_innen aus § 60 I BBG, bzw. § 60 II BBG, falls sie außerdienstlich teilnahmen? Die Teilnahme mag bei grundrechtskonformer Auslegung zwar nicht vollständig verboten sein, ist jedoch insbesondere mit Blick auf das Erscheinungsbild als Vollstrecker_in staatlicher Hoheitsrechte in Zurückhaltung auszuüben.
5. Wie verträgt sich die dienstliche Teilnahme an einer Versammlung bzw. außerdienstliche Teilnahme in Uniform mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluss vom 31.08.2011 - 1 B 1413/11, auch BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 - ), die eine klare Trennung auch außerhalb des Dienstes dahingehend fordert, eine klare Trennung zwischen dem Amt und der Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten?
Meine Anfrage stützt sich auf meinen presserechtlichen Auskunftsanspruch, hilfsweise auf das IFG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Christian Baum
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An der Versammlung "CSD München&…
An Bundespolizeiinspektion München Details
Von
Christian Baum
Betreff
Antrag nach dem IFG // Genehmigung [#282532]
Datum
26. Juni 2023 18:58
An
Bundespolizeiinspektion München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der Versammlung "CSD München" in München vom 24.06.2023 nahmen mehrere Polizeibeamt_innen der Bundespolizei in Uniform teil. Sie unterhielten dabei u.a. einen Stand, auf dem sie Werbung für die Bundespolizei verteilten. Bitte beantworten Sie mir im Zusammenhang damit die folgenden Fragen: 1. Nahmen die Beamt_innen an der Versammlung im Dienst oder außerdienstlich als Privatpersonen teil? 2. Wieso wurde auf einer Versammlung mit dem Schwerpunkt Queerness und queere Aktzeptanz in der Gesellschaft Werbung der Bundespolizei verteilt? 3. Wenn die Beamt_innen außerdienstlich teilnahmen, wurde Ihnen das Tragen der Uniform hierfür genehmigt? 4. Wie verträgt sich die Teilnahme von Polizist_innen in Uniform an einer - wie auch immer gearteten - Versammlung mit dem Neutralitätsgebot für Beamt_innen aus § 60 I BBG, bzw. § 60 II BBG, falls sie außerdienstlich teilnahmen? Die Teilnahme mag bei grundrechtskonformer Auslegung zwar nicht vollständig verboten sein, ist jedoch insbesondere mit Blick auf das Erscheinungsbild als Vollstrecker_in staatlicher Hoheitsrechte in Zurückhaltung auszuüben. 5. Wie verträgt sich die dienstliche Teilnahme an einer Versammlung bzw. außerdienstliche Teilnahme in Uniform mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluss vom 31.08.2011 - 1 B 1413/11, auch BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 - ), die eine klare Trennung auch außerhalb des Dienstes dahingehend fordert, eine klare Trennung zwischen dem Amt und der Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten? Meine Anfrage stützt sich auf meinen presserechtlichen Auskunftsanspruch, hilfsweise auf das IFG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Baum Anfragenr: 282532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282532/
Mit freundlichen Grüßen Christian Baum
Bundespolizeiinspektion München
Sehr geehrter Herr Baum, um den Antrag bearbeiten zu können benötige ich Ihre Postanschrift und/oder eine private…
Von
Bundespolizeiinspektion München
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG // Genehmigung [#282532] an die BPOLI München vom Montag, 26. Juni 2023 18:59
Datum
28. Juni 2023 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
8,0 KB


Sehr geehrter Herr Baum, um den Antrag bearbeiten zu können benötige ich Ihre Postanschrift und/oder eine private E-Mail-Adresse zu erbitten. Bis dahin wird der Antrag ruhend gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Christian Baum
Guten Tag, ich bin über die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Chris…
An Bundespolizeiinspektion München Details
Von
Christian Baum
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG // Genehmigung [#282532] an die BPOLI München vom Montag, 26. Juni 2023 18:59 [#282532]
Datum
8. Juli 2023 17:10
An
Bundespolizeiinspektion München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin über die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Christian Baum Anfragenr: 282532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282532/