Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Laut Angaben der ARD gibt es ein Dokument namens "Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt zur internen Nutzung". Ich bitte Sie mir dieses Dokument zuzusenden. Darüber hinaus hätte ich gerne Auskunft darüber, wer für die Erstellung des besagten Dokuments verantwortlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes
zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltin-
formationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG
betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezoge-
nen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG
betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich
Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten auf-
zuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebüh-
ren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dür-
fen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veran-
schlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßi-
gung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte
Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf
eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden,
müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche
ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie
meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und
eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Timo Farren
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Angaben der ARD gibt es ein Doku…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Timo Farren
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#292145]
Datum
12. November 2023 20:36
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Angaben der ARD gibt es ein Dokument namens "Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt zur internen Nutzung". Ich bitte Sie mir dieses Dokument zuzusenden. Darüber hinaus hätte ich gerne Auskunft darüber, wer für die Erstellung des besagten Dokuments verantwortlich ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltin- formationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezoge- nen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten auf- zuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebüh- ren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dür- fen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veran- schlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßi- gung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Farren Anfragenr: 292145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292145/
Mit freundlichen Grüßen Timo Farren
Erstes Deutsches Fernsehen
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Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. November 2023 20:38
Status
Anfrage abgeschlossen

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Farren, vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an den Angeboten der ARD. Das Glos…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#292145]
Datum
14. November 2023 13:30
Status
Sehr geehrter Herr Farren, vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an den Angeboten der ARD. Das Glossar zur Berichterstattung über den Nahost-Konflikt ist ein internes Dokument der ARD. Es wurde mit dem Ziel zusammengestellt, die aktuell arbeitenden Journalisten mit Hintergrundinformationen zu unterstützen. Begriffe, die im Konflikt eine Rolle spielen, werden erläutert und eingeordnet. Das Glossar soll dazu beitragen, dass in Berichten über den Konflikt zwischen Israel und der Hamas Pauschalisierungen vermieden werden. Die ARD gibt das interne Glossar nicht nach außen; dafür bitten wir um Verständnis. Die ARD hat den Anspruch, über den Nahost-Konflikt aus verschiedenen Perspektiven zu berichten und die sehr schwierige Situation umfassend darzustellen. Dabei spielen die Angriffe der Hamas auf Israel eine große Rolle, aber auch das Vorgehen des israelischen Militärs gegen die palästinensische Bevölkerung. Die ARD ist keiner politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppe in besonderer Weise verpflichtet. Angebote der ARD werden aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Die Journalisten unterliegen keiner politischen Einflussnahme und haben den Auftrag, unabhängig zu berichten und alle Seiten zu Wort kommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen