Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Laut Angaben der ARD gibt es ein Dokument namens "Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt zur internen Nutzung". Ich bitte Sie mir dieses Dokument zuzusenden. Darüber hinaus hätte ich gerne Auskunft darüber, wer für die Erstellung des besagten Dokuments verantwortlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes
zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltin-
formationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG
betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezoge-
nen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG
betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich
Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten auf-
zuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebüh-
ren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dür-
fen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veran-
schlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßi-
gung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte
Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf
eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden,
müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche
ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie
meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und
eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage abgelehnt
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Datum12. November 2023
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15. Dezember 2023
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