Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; Kreditausfallquoten und Zinsprognose

1.
a. Informationen zu den vergangenen Ausfallquoten der Kredite der KfW aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen (Programmnummern) und Jahren.
b. Welche Entwicklung im Adressrisiko bzw. der Kreditausfälle sowie der Risikovorsorge der Bank planen Sie für die nächsten Jahre?

2. Die Zinsprognose der KfW für die dieses und den nächsten beiden Jahre.

Stellen Sie uns zu den beiden Punkten 1 und 2 auch etwaige Kommunikation, Beschlüsse (z. B. von Gremien), Rundschreiben und weitere Dokumente zur Verfügung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 2 Follower:innen
Jan Ehlert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. a. Informationen zu den vergangen…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Jan Ehlert
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; Kreditausfallquoten und Zinsprognose [#300918]
Datum
22. Februar 2024 18:49
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. a. Informationen zu den vergangenen Ausfallquoten der Kredite der KfW aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen (Programmnummern) und Jahren. b. Welche Entwicklung im Adressrisiko bzw. der Kreditausfälle sowie der Risikovorsorge der Bank planen Sie für die nächsten Jahre? 2. Die Zinsprognose der KfW für die dieses und den nächsten beiden Jahre. Stellen Sie uns zu den beiden Punkten 1 und 2 auch etwaige Kommunikation, Beschlüsse (z. B. von Gremien), Rundschreiben und weitere Dokumente zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Ehlert Anfragenr: 300918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300918/ Postanschrift Jan Ehlert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Ehlert
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
23. Februar 2024 09:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Ihre Anfrage bearbeiten wir bevorzugt. Unsere Antwort bekommen Sie in den nächsten Tagen.Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Guten Tag [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.02.2024 und die darin formulierten Informationser…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
FW: WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; Kreditausfallquoten und Zinsprognose [#300918] kfwcode3 kfwcode3
Datum
21. März 2024 16:16
Status
Warte auf Antwort
image1711032623985.png
5,7 KB


Guten Tag [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.02.2024 und die darin formulierten Informationsersuchen. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Auf Basis des IFG können wir den gewünschten Informationenzugang nicht gewähren. Die KfW ist nicht als Behörde im Sinne des § 1 Abs.1 Satz 1 IFG anzusehen. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Maßgeblich für den Begriff der „Behörde“ im Sinne des IFG ist ausschließlich der funktionale Behördenbegriff. Behörden sind demnach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben. Die KfW übt als Bank ihre Aufgaben – aufsichtsrechtlich reguliert – grundsätzlich privatrechtlich aus. Sie kann deshalb nicht als Behörde in dem oben genannten Sinne eingeordnet werden. Die KfW ist demnach allein als „sonstige Bundeseinrichtung“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG unter diesem Gesetz auskunftsverpflichtet. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG ist diese Einordnung in Bezug auf die „Kreditinstitute des Bundes“ vom Gesetzgeber auch genau so gewollt (siehe BT-Drs. 15/4493, S. 8). Für sonstige Bundeseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG jedoch nur, soweit sie in ihrer Tätigkeit auch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. In demjenigen Förderprodukt, in dem die KfW ihre Tätigkeit öffentlich-rechtlich ausübt, werden jedoch faktisch keine Förderkredite vergeben, sondern Zuschüsse gewährt. Daher besteht auch insoweit kein Anspruch auf Informationsgewährung nach dem IFG im Hinblick auf die von Ihnen formulierten Informationsersuchen. 1. Selbst wenn man aber annähme, dass das IFG auf die KfW Anwendung finden würde, weisen wir ergänzend darauf hin, dass auch dann kein Anspruch auf Zugang zu den angefragten Informationen bestünde. Einem Informationszugang stünden nämlich zumindest Geschäftsgeheimnisse der KfW gemäß § 6 Satz 2 IFG entgegen. Soweit Sie Informationen zu Ausfallquoten, zu Fragen der Risikovorsorge der KfW sowie zu Zinsprognosen begehren, unterliegen diese dem Geschäftsgeheimnisbegriff. Im Übrigen stehen die angefragten Informationen grundsätzlich auch nicht in der von Ihnen angeforderten Form, namentlich förderprogrammspezifisch, zur Verfügung. Insoweit weisen wir darauf hin, dass die KfW in wesentlichen Teilbereichen ihres Förderkreditgeschäfts keine Endkreditnehmerausfallrisiken trägt. Aus denselben Gründen besteht auch keine Pflicht zur Bereitstellung von Informationen nach dem UIG oder dem VIG. Ungeachtet des Umstands, dass hiernach keine Informationspflichten der KfW Ihnen gegenüber bestehen, möchten wir Sie auf die Finanzberichterstattung der KfW aufmerksam machen. Diese ist auf der Website der KfW (Finanzbericht | KfW<https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Service/Download-Center/Finanzpublikationen/Finanzbericht/>) allgemein zugänglich und enthält den aktuell verfügbaren Bericht für das Jahr 2022. War unsere Antwort für Sie hilfreich? Wir schätzen Ihre Meinung sehr, daher unsere Bitte: Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und beantworten Sie uns drei kurze Fragen. Klicken Sie dazu einfach HIER<https://befragung.kfw.de/?i_survey=2__cdd93a1543ddba7750774c1d36fa3820>. Freundliche Grüße Dietmar Fabeck Alfred Becker KfW Bankengruppe Infocenter Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei) Fax: 0228 831-9500 infocenter@kfw.de<mailto:infocenter@kfw.de> www.kfw.de<http://www.kfw.de> Unser Zeichen: B323 [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Jan Ehlert
Guten Tag, ich verweise auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frank am Main zwischen der Firma BuzzFeed GmbH un…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Jan Ehlert
Betreff
AW: FW: WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; Kreditausfallquoten und Zinsprognose [#300918] kfwcode3 kfwcode3 [#300918]
Datum
21. März 2024 17:53
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich verweise auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frank am Main zwischen der Firma BuzzFeed GmbH und der KfW Bankengruppe vom 29. Mai 2019 mit dem Aktenzeichen Aktenzeichen: 11 L 1125/19.F. In diesem Urteil wird festgestellt, dass es sich bei der KfW um „eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG" handelt. Mit dem Verweis auf dieses Urteil erbitte ich weiterhin die Herausgabe der genannten Dokumente. Aufgrund des Geschäftsgeheimnisses verzichte ich auf Punkt 2 meiner ursprünglichen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300918 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
22. März 2024 10:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Ihre Anfrage bearbeiten wir bevorzugt. Unsere Antwort bekommen Sie in den nächsten Tagen.Freundliche Grüße

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Nachricht an die KfW Sehr geehrter [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.03.2024. Bitte entsch…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Nachricht an die KfW
Datum
15. April 2024 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrter [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.03.2024. Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Rückmeldung. Ihrem Informationsersuchen kann weiterhin nicht entsprochen werden. Daran ändert sich auch nichts durch das von Ihnen in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Wie bereits in unserer Antwort vom 21.03.2024 ausgeführt: Die KfW ist keine Behörde im Sinne des §1 Abs.1 Satz IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Maßgeblich für den Begriff der "Behörde" im Sinne des IFG ist ausschließlich der funktionale Behördenbegriff. Behörden sind demnach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben. Dies ist sowohl von der obergerichtlichen Rechtsprechung als auch der allgemeinen Ansicht in der Literatur anerkannt. Die KfW übt als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich aus. Sie kann deshalb nicht als Behörde in dem oben genannten Sinne eingeordnet werden. Die KfW sieht sich demnach als "sonstige Bundeseinrichtung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG unter diesem Gesetz als auskunftsverpflichtet an. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG ist diese Einordnung in Bezug auf die "Kreditinstitute des Bundes" vom Gesetzgeber genau so gewollt (siehe BT-Drs. 15/4493, S. 8). Für sonstige Bundeseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG jedoch nur, soweit sie in ihrer Tätigkeit auch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. In demjenigen Förderprodukt, in dem die KfW ihre Tätigkeit öffentlich-rechtlich ausübt, werden jedoch faktisch keine Förderkredite vergeben, sondern Zuschüsse gewährt. Zwar hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 20.11.2019 das von Ihnen genannte anderslautende Urteil erlassen, dieses ist jedoch nicht rechtskräftig. Die KfW hält daher an ihrer bisherigen Rechtsauffassung, wie dargestellt, fest. Vor diesem Hintergrund kann die KfW Ihrem Informationsersuchen weiterhin nicht nachkommen. Freundliche Grüße Anja Leven Brigitte Hanisch-Zelle Referentin Beschwerdemanagement Referentin Beschwerdemanagement KfW Bankengruppe Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn www.kfw.de<http://www.kfw.de/> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]