Antrag nach dem IFG - Zahl der Staatsangehörigkeitsausweise für NS-Verfolgte und ihre Nachkömmlinge

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

1) die Zahl der entschiedenen Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die alle drei Kriterien a), b) und c) erfüllen:
a) der Grund zur Feststellung basierte auf Artikel 116 des GG, Absatz 2 Satz 2;
b) der Antrag wurde in den letzten 3 Jahren beschieden;
c) der Antrag wurde von einer örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet (im Vergleich zu Anträgen, die vom BVA bearbeitet werden);

2) die Zahl der Anträge im Sinne der Bitte 1), die von den Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden entschieden wurden. Falls so eine Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte ich Sie um die Zahl der Personen, die einen Antrag im Sinne der Bitte 1) gestellt haben und die auch in Berlin gemeldet sind.

Diese Informationen könnten eventuell im Register EStA enthalten sein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die Zahl der entschiedenen Anträge…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG - Zahl der Staatsangehörigkeitsausweise für NS-Verfolgte und ihre Nachkömmlinge [#265223]
Datum
11. Dezember 2022 18:41
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Zahl der entschiedenen Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die alle drei Kriterien a), b) und c) erfüllen: a) der Grund zur Feststellung basierte auf Artikel 116 des GG, Absatz 2 Satz 2; b) der Antrag wurde in den letzten 3 Jahren beschieden; c) der Antrag wurde von einer örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet (im Vergleich zu Anträgen, die vom BVA bearbeitet werden); 2) die Zahl der Anträge im Sinne der Bitte 1), die von den Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden entschieden wurden. Falls so eine Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte ich Sie um die Zahl der Personen, die einen Antrag im Sinne der Bitte 1) gestellt haben und die auch in Berlin gemeldet sind. Diese Informationen könnten eventuell im Register EStA enthalten sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265223/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem o.g. Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen kann leider nicht…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Antrag nach dem IFG - Zahl der Staatsangehörigkeitsausweise für NS-Verfolgte und ihre Nachkömmlinge [#265223]
Datum
23. Dezember 2022 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem o.g. Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen kann leider nicht entsprochen werden, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die Informationen bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu beschaffen und sie ist nicht gehalten, diese erst durch Untersuchungen zu generieren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, 7 C 20/12, Rn. 37, zitiert nach juris). Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Sollten Sie einen formellen Bescheid wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen