Antrag nach dem IFG - Zahl der Staatsangehörigkeitsausweise für NS-Verfolgte und ihre Nachkömmlinge
1) die Zahl der entschiedenen Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die alle drei Kriterien a), b) und c) erfüllen:
a) der Grund zur Feststellung basierte auf Artikel 116 des GG, Absatz 2 Satz 2;
b) der Antrag wurde in den letzten 3 Jahren beschieden;
c) der Antrag wurde von einer örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet (im Vergleich zu Anträgen, die vom BVA bearbeitet werden);
2) die Zahl der Anträge im Sinne der Bitte 1), die von den Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden entschieden wurden. Falls so eine Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte ich Sie um die Zahl der Personen, die einen Antrag im Sinne der Bitte 1) gestellt haben und die auch in Berlin gemeldet sind.
Diese Informationen könnten eventuell im Register EStA enthalten sein.
Information nicht vorhanden
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Datum11. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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