Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die anerkannten Höchstgrenzen bei den Kosten zur Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.05.2018 auf der Basis einer Datenerhebung der Fa. A&K neu festgesetzt. Spätestens nach zwei Jahren muss die Festsetzung zwingend überprüft werden, die Fortschreibung kann Indexbasiert erfolgen. Alle vier Jahre muss zwingen eine neue Datenerhebung erfolgen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche derzeit ab dem 01. Januar 2022 gültigen hausinternen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Werra-Meißner, die mit der Leistungsgewährung und / oder weitere Ansprüche bzw. Verpflichtungen des Leistungsbeziehers / Antragstellers in direktem Zusammenhang stehen. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Schäfer

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Günter Schäfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#239088]
Datum
28. Januar 2022 10:37
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die anerkannten Höchstgrenzen bei den Kosten zur Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.05.2018 auf der Basis einer Datenerhebung der Fa. A&K neu festgesetzt. Spätestens nach zwei Jahren muss die Festsetzung zwingend überprüft werden, die Fortschreibung kann Indexbasiert erfolgen. Alle vier Jahre muss zwingen eine neue Datenerhebung erfolgen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit ab dem 01. Januar 2022 gültigen hausinternen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Werra-Meißner, die mit der Leistungsgewährung und / oder weitere Ansprüche bzw. Verpflichtungen des Leistungsbeziehers / Antragstellers in direktem Zusammenhang stehen. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 239088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239088/ Postanschrift Günter Schäfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer
Jobcenter Werra-Meißner
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Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 10:37
Status
Warte auf Antwort

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Günter Schäfer
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#239088]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#239088]
Datum
1. März 2022 07:38
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 28.01.2022 (#239088) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer
Jobcenter Werra-Meißner
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Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. März 2022 07:38
Status
Warte auf Antwort

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Günter Schäfer
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#239088]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#239088]
Datum
18. März 2022 13:03
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 28.01.2022 (#239088) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer
Jobcenter Werra-Meißner
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Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2022 13:04
Status
Warte auf Antwort

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Jobcenter Werra-Meißner
Anfragenr: 239088 Sehr geehrter Herr Schäfer, auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 28.01.2022 übersenden wir in der …
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Anfragenr: 239088
Datum
24. März 2022 06:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schäfer, auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 28.01.2022 übersenden wir in der Anlage die Handlungsanweisung des Werra-Meißner-Kreises zur Ermittlung, Anrechnung und Umsetzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung mit Stand 01.01.2022. Die verzögerte Bearbeitung bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Günter Schäfer
AW: Anfragenr: 239088 [#239088] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Ihre geschätzte Antw…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Anfragenr: 239088 [#239088]
Datum
2. April 2022 12:19
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Ihre geschätzte Antwort ist inzwischen bei mir eingegangangen. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 239088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239088/

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Jobcenter Werra-Meißner
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. April 2022 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen

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