Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Diensthandys

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zu den Diensthandys in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

- Wie viele Geräte gibt es in Ihrem Ministerium insgesamt? (Bitte so genau wie möglich)
- Verfügt jede*r Mitarbeiter*in über mindestens ein Diensthandy?
- Handelt es sich bei den Diensthandys ausschließlich um Neuanschaffungen?
- Wie alt sind die verwendeten Telefone im Schnitt?
- Welche Provider werden genutzt?
- Welche Handy-Marke wird im Schnitt am häufigsten genutzt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zu den Diensthandys in Ihrem Min…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Diensthandys [#242199]
Datum
1. März 2022 15:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zu den Diensthandys in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: - Wie viele Geräte gibt es in Ihrem Ministerium insgesamt? (Bitte so genau wie möglich) - Verfügt jede*r Mitarbeiter*in über mindestens ein Diensthandy? - Handelt es sich bei den Diensthandys ausschließlich um Neuanschaffungen? - Wie alt sind die verwendeten Telefone im Schnitt? - Welche Provider werden genutzt? - Welche Handy-Marke wird im Schnitt am häufigsten genutzt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 242199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242199/

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Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Pos…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Diensthandys; Vg. 099-2022
Datum
2. März 2022 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Sollte ich bis zum 10. März 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen