Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Dokumente als Belege bzw. Erläuterungen zu genannten Fakten im Redebeitrag

Dokumente, die als Belege bzw. Erläuterungen für die von Frau Dorothee Bär genannten Fakten in der Debatte zur Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" in der 83. Sitzung des deutschen Bundestages geeignet sind, insbesondere:
- Menge des Programmierunterrichts von Grundschülern in Großbritannien
- führende Rolle der deutschen Forschung im Bereich künstlicher Intelligenz
- KI ist wichtigster Innovationstreiber / "pflügt" jetzt schon Branchen und Märkte komplett um
- Vergleich der Investiotionen europäischer Länder in die Digitalisierung
- Studienergebnisse des genannten Projekts zur Verbesserung des Brustkrebserkennung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die a…
An Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Dokumente als Belege bzw. Erläuterungen zu genannten Fakten im Redebeitrag [#66362]
Datum
2. April 2019 12:39
An
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die als Belege bzw. Erläuterungen für die von Frau Dorothee Bär genannten Fakten in der Debatte zur Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" in der 83. Sitzung des deutschen Bundestages geeignet sind, insbesondere: - Menge des Programmierunterrichts von Grundschülern in Großbritannien - führende Rolle der deutschen Forschung im Bereich künstlicher Intelligenz - KI ist wichtigster Innovationstreiber / "pflügt" jetzt schon Branchen und Märkte komplett um - Vergleich der Investiotionen europäischer Länder in die Digitalisierung - Studienergebnisse des genannten Projekts zur Verbesserung des Brustkrebserkennung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. April 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#66362] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheit…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#66362]
Datum
25. Mai 2019 21:18
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Dokumente als Belege bzw. Erläuterungen zu genannten Fakten im Redebeitrag“ vom 02.04.2019 (#66362, AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 074), wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 66362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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