Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne

- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Standort-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums
- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Tourismus-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186791]
Datum
15. Mai 2020 18:00
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Standort-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums - Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Tourismus-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186791
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186791]
Datum
18. Mai 2020 07:15
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre E-Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW fällt in…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186791]
Datum
20. Mai 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
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34,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW fällt in den Zuständigkeitsbereich der Duisburg Kontor GmbH, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg und wurde von mir zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte direkt an die Duisburg Kontor GmbH. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage verweisen wir auf die öffentlich zugänglichen Drucksachen d…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186791]
Datum
25. Mai 2020 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage verweisen wir auf die öffentlich zugänglichen Drucksachen des Rats der Stadt Duisburg aus November 2019. Mit freundlichen Grüßen