Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne

Anfrage an: Berlin Partner GmbH

- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Standort-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums
- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Tourismus-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Berlin Partner GmbH Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186783]
Datum
15. Mai 2020 18:00
An
Berlin Partner GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Standort-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums - Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Tourismus-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186783
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berlin Partner GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer E-Mail. Wir w…
Von
Berlin Partner GmbH
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne
Datum
19. Mai 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und alsbald wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Berlin Partner GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Als privatrechtliches Unternehmen, welches nicht mit d…
Von
Berlin Partner GmbH
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne
Datum
25. Mai 2020 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Als privatrechtliches Unternehmen, welches nicht mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut ist, stellt Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH keine anspruchsverpflichtete Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG Berlin dar. Daher können wir Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen