Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Eine auf einzelne Projekte Aufgeschlüsselte Darstellung der Haushaltsstelle 05 300 539 20 111 "Förderung der überörtlichen Arbeit der Schülervertretungen" des Haushaltsplanentwurfs 2020 des Ministeriums der Finanzen NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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David Renz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
David Renz
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#170479]
Datum
16. November 2019 12:43
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine auf einzelne Projekte Aufgeschlüsselte Darstellung der Haushaltsstelle 05 300 539 20 111 "Förderung der überörtlichen Arbeit der Schülervertretungen" des Haushaltsplanentwurfs 2020 des Ministeriums der Finanzen NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Renz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Renz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Renz

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Renz, Ihre Anfrage, die Sie über die Internetseite "fragdenstaat.de" an das Minister…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#170479]
Datum
6. Dezember 2019 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Renz, Ihre Anfrage, die Sie über die Internetseite "fragdenstaat.de" an das Ministerium der Finanzen NRW gesandt haben, ist dem zuständigen Ministerium für Schule und Bildung NRW zugeleitet worden. Wie Sie richtig festgestellt haben, existiert für das Haushaltsjahr 2020 lediglich ein Haushaltsentwurf. Bevor dieser nicht vom Haushaltsgesetzgeber, dem Landtag NRW, verabschiedet und anschließend vom Ministerium der Finanzen festgestellt und freigegeben ist, kann die Frage, welche einzelnen Projekte aus den verschiedenen Haushaltsstellen finanziert werden, nicht abschließend beantwortet werden. Der Haushaltsentwurf enthält lediglich Finanzierungsplanungen, die der Gesetzgeber im Rahmen der parlamentarischen Beratungen jederzeit verändern kann. Welche Vorstellungen das Ministerium für Schule und Bildung NRW als zuständiges Ressort für die mit dem Haushaltsentwurf 2020 angemeldeten Mittel bei Kapitel 05 300, Titel 539 20 "Förderung der überörtlichen Arbeit der Schülervertretungen" hat, ergibt sich aus dem Entwurf des Einzelplans 05 für das Haushaltsjahr 2020 und den Angaben im Erläuterungsband zum Haushaltsentwurf 2020. Beides ist in der Dokumentendatenbank des Landtags NRW veröffentlicht; Sie finden diese Dokumente hier: a. Entwurf Haushaltsplan 2020, Einzelplan 05, Kapitel 05 300: https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0919/daten/pdf/2020/hh05/kap300.pdf (s. S. 13/14 im Dokument bzw. S. 138/139 des Gesamtdokumentes) und b. Erläuterungsband zum Einzelplan 05, Haushaltsplanentwurf 2020: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2369.pdf Mit freundlichem Gruß