Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen des Jobcenters Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 28, 45699 Herten.

Bitte übersenden Sie mir die entsprechenden Weisungen/Verfahrensabläufe, die für eine Erstbeantragung des ALG II im Jahr 2010 galten. Ich bin auch mit der Übersendung der aktuell gültigen Weisungen/Verfahrensabläufe einverstanden. In dem Fall bitte ich, die Änderungen dieser Weisungen (Unterschiede zwischen 2010 und 2021) in Ihrer Antwort kurz wiederzugeben. Sofern keine solchen Änderungen existieren, bitte ich dies anzugeben.

Meine Beantragung bezieht sich auf folgende Weisungen/Verfahrensabläufe:

1. Wie ist das Vorliegen einer Wohngemeinschaft bei Erstbeantragung zu prüfen?

2. Welche Unterlagen müssen vom Antragsteller für den Nachweis einer Wohngemein-
schaft bei Erstbeantragung vorgelegt werden?

3. Wie ist das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft bei
Erstbeantragung zu prüfen?

4. War/Ist der Antragsteller über den Verdacht, dass eine Haushaltsgemeinschaft oder
Bedarfsgemeinschaft bestehen könnte, zu informieren?

5. Welche datenschutzrechtlichen Grundlagen galten im Jahr 2010 bei der Anforderung
der Unterlagen a) beim Antragsteller und b) bei Dritten? Mussten Unterlagen, die nicht
den Antragsteller persönlich betreffen, beim Antragsteller selbst oder bei Dritten an
gefordert werden?

Nur um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Die Richtlinie zur E-Aktenführung ist mit dieser Anfrage nicht gemeint.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in diesem Antrag beziehe ich…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#216413]
Datum
23. März 2021 14:23
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen des Jobcenters Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 28, 45699 Herten. Bitte übersenden Sie mir die entsprechenden Weisungen/Verfahrensabläufe, die für eine Erstbeantragung des ALG II im Jahr 2010 galten. Ich bin auch mit der Übersendung der aktuell gültigen Weisungen/Verfahrensabläufe einverstanden. In dem Fall bitte ich, die Änderungen dieser Weisungen (Unterschiede zwischen 2010 und 2021) in Ihrer Antwort kurz wiederzugeben. Sofern keine solchen Änderungen existieren, bitte ich dies anzugeben. Meine Beantragung bezieht sich auf folgende Weisungen/Verfahrensabläufe: 1. Wie ist das Vorliegen einer Wohngemeinschaft bei Erstbeantragung zu prüfen? 2. Welche Unterlagen müssen vom Antragsteller für den Nachweis einer Wohngemein- schaft bei Erstbeantragung vorgelegt werden? 3. Wie ist das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft bei Erstbeantragung zu prüfen? 4. War/Ist der Antragsteller über den Verdacht, dass eine Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft bestehen könnte, zu informieren? 5. Welche datenschutzrechtlichen Grundlagen galten im Jahr 2010 bei der Anforderung der Unterlagen a) beim Antragsteller und b) bei Dritten? Mussten Unterlagen, die nicht den Antragsteller persönlich betreffen, beim Antragsteller selbst oder bei Dritten an gefordert werden? Nur um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Die Richtlinie zur E-Aktenführung ist mit dieser Anfrage nicht gemeint. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216413/

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Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich den IFG-Bescheid sowie die gewünschten Unterlagen. Mit freundliche…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#216413]
Datum
25. März 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich den IFG-Bescheid sowie die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen