Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#256567]
Datum
7. August 2022 12:44
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Sehr << Antragsteller:in >> sie beantragten die Übersendung sämtlicher derzeit gültiger internen Weis…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#256567]
Datum
11. August 2022 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sie beantragten die Übersendung sämtlicher derzeit gültiger internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) muss ein Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Diese Anforderungen sind durch Ihren Antrag nicht vollständig erfüllt. Insbesondere ist nicht erkennbar auf welchen Bereich des Jobcenters (z.B. Markt und Integration, Leistungsgewährung, Bildung und Teilhabe) sich der Antrag bezieht. Auch innerhalb der genannten Bereiche lassen sich Themenkomplexe abgrenzen, z.B. Kosten der Unterkunft, Aktenführung etc. für den Bereich Leistung oder z.B. Freie Förderung, Eingliederungszuschuss etc. für den Bereich Arbeitsvermittlung. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren Antrag noch zu konkretisieren. Ergänzend weise ich darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes Gebühren erhoben werden. Die Festsetzung richtet sich gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Nach Ziffer 1.2 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW ist bei Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr von 10 EUR bis 500 EUR zu erheben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfordert möglicherweise einen erheblichen Vorbereitungsaufwand, da ggf. Personal aus den verschiedensten Bereichen des Jobcenters eingebunden werden muss. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Gebühren erhoben werden müssen. Die genaue Höhe kann zurzeit noch nicht mitgeteilt werden, da auch noch nicht bekannt ist, wie hoch sich der Aufwand genau darstellen wird. Es läge daher auch in Ihrem Interesse eine Konkretisierung Ihres Antrags vorzunehmen. Falls Sie Ihren Antrag noch konkretisieren möchten, bitte ich Sie, dies bis zum 25.08.2022 zu erledigen. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit mittlerweile erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen