Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

als Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen möchte ich wissen, ob und inwiefern Daten oder Statistiken darüber vorliegen, wie viele Personen mit rechtsextremen Tendenzen oder Verbindungen aktuell bei der Polizei Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Marcel Schmitz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Schmitz
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#289298]
Datum
30. September 2023 00:02
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen möchte ich wissen, ob und inwiefern Daten oder Statistiken darüber vorliegen, wie viele Personen mit rechtsextremen Tendenzen oder Verbindungen aktuell bei der Polizei Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Schmitz Anfragenr: 289298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289298/ Postanschrift Marcel Schmitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Schmitz

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schmitz, in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) fragten Sie, "…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#289298]
Datum
9. Oktober 2023 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitz, in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) fragten Sie, " ob und inwiefern Daten oder Statistiken darüber vorliegen, wie viele Personen mit rechtsextremen Tendenzen oder Verbindungen aktuell bei der Polizei Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind". Hierzu kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Verdachtsfälle über rechtsextremistische Verhaltensweisen werden aufgrund ihrer besonderen Bedeutung innerhalb der Polizei seit 2017 fortlaufend statistisch erfasst. Die Erfassung erstreckt sich dabei auf die Erhebung von Fallzahlen zu möglichen Verdachtsfällen. Eine detaillierte zentrale oder statistische Erfassung von möglichen Einzelsachverhalten und Verstößen erfolgt dabei nicht. Zum Stand 30.09.2023 meldeten die Polizeibehörden für den Zeitraum ab dem 01.01.2017 insgesamt 366 Hinweise, die sich gegen 361 Beschäftigte der Polizei NRW richten. Bei 66 Hinweisen dauern die Ermittlungen derzeit noch an. Von den 300 bereits abgeschlossenen Verfahren wiesen 195 nach beendeter strafrechtlicher und arbeits-/disziplinar-/beamtenrechtlicher Prüfung keine erkennbare Relevanz für den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - Rechts“ auf. 105 Hinweise zogen nach abgeschlossener strafrechtlicher und/oder arbeits-/disziplinar-/beamtenrechtlicher Prüfung eine auf die jeweilige Schwere des (Dienst-)Vergehens bezogene Ahndung nach sich. Ich weise darauf hin, dass die Erfassung solcher Verdachtsfälle sehr niederschwellig und auch auf der Grundlage lediglich vager Hinweise erfolgt, die aller Voraussicht nach die Schwelle zu einer straf- oder disziplinarrechtlichen Relevanz nicht überschreiten dürften bzw. bereits abgeschlossen sind. Die Anzahl von Hinweisen, Personen und Verfahren kann dabei variieren, wenn z. B. mehrere Hinweise zu einer Person eingegangen sind oder ein Strafverfahren gegen mehrere Personen geführt wird. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen