Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des RP Detmold am 29.09.2023 um 18:00 Uhr in Lage-Hörste wurden Aufnahmen von den Teilnehmern im Vorfeld gemacht - waren das Aktitiväten Ihrer Behörde oder des Staatsschutzes? Wenn ja welchem Zweck dienten diese?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#289379]
Datum
2. Oktober 2023 08:52
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des RP Detmold am 29.09.2023 um 18:00 Uhr in Lage-Hörste wurden Aufnahmen von den Teilnehmern im Vorfeld gemacht - waren das Aktitiväten Ihrer Behörde oder des Staatsschutzes? Wenn ja welchem Zweck dienten diese?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289379/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag gemäß § 5 Absatz 1 des Informationsfreiheits…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
2. Oktober 2023 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag gemäß § 5 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), der zuständigkeitshalber an die Kreispolizeibehörde Lippe weitergeleitet wurde. Mit freundlichem Gruß
Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag gemäß § 5 Absatz 1 des Informationsfreiheits…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
4. Oktober 2023 08:09
Status
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3,7 KB
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5,1 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag gemäß § 5 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), der zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Detmold weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Bielefeld
Ihre IFG-Anfrage v. 02.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
Ihre IFG-Anfrage v. 02.10.2023
Datum
10. Oktober 2023 07:43
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist der Bezirksregierung von der Kreispolizeibehörde Lippe weitergeleitet worden. Die Bezirksregierung Detmold hatte Ihnen hierzu bereits mit Mail vom 02.10.2023 geantwortet. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen meinem Haus nicht vor. Seitens der Bezirksregierung Detmold gab es keinen Auftrag, Aufnahmen von Teilnehmenden - weder vor, während noch nach - der Informationsveranstaltung zu machen. Meiner Behörde ist nach der Veranstaltung mitgeteilt worden, dass währen der Veranstaltung durch Teilnehmer Videoaufzeichnungen gemacht wurden. Der Zweck dieser Aufnahmen ist meiner Behörde nicht bekannt. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Aufgenommenen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen