Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
im Rahmen der Südpark-Sanierung sollte dort ein gemeinsamer Geh- und Radweg eingerichtet werden. Seit dem Jahr 2019 gibt es Pläne, aus denen öffentlich einsehbar ist, wie die Beschillderung vorgesehen ist.
Die Sanierung des Südparks ist in dem für den Weg vorgesehehen Bereich ist seit einigen Monaten abgeschlossen.
Am 8. Mai 2023 hat die Stadt Münster auf Twitter, jetzt X, mitgeteilt:
"Die Pflasterarbeiten sind fertig. Ein Begehungstermin mit dem Ordnungsamt zur Beschilderung, Beurteilung der Situation vor Ort und Standortabstimmung hat stattgefunden. Nun erfolgen Genehmigung und Abstimmung.
Voraussichtlich wird die Beschilderung bis Juni 2023 eingebaut." https://twitter.com/muenster_de/status/1655566927194988545?t=LN1AJ1lWmY9CPlIWLsNI1w&s=19
Bis heute ist keine Beschilderung erfolgt.
Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die die Planung des Geh- und Radweges im Rahmen der Sanierung betreffen. Insbesondere Dokumente, aus denen ersichtlich wird, warum die Realisierung des Vorhabens einen großen Zeitraum in Anspruch nimmt. Relevant sind z.B. Dokumente, die Einsprüche, Hinweise oder ähnliches ausdrücken, warum die Planung aus dem Jahr 2019 nicht direkt umgesetzt werden konnte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. August 2023
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3. Oktober 2023
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