Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks

Anfrage an: Stadt Münster

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

im Rahmen der Südpark-Sanierung sollte dort ein gemeinsamer Geh- und Radweg eingerichtet werden. Seit dem Jahr 2019 gibt es Pläne, aus denen öffentlich einsehbar ist, wie die Beschillderung vorgesehen ist.
Die Sanierung des Südparks ist in dem für den Weg vorgesehehen Bereich ist seit einigen Monaten abgeschlossen.
Am 8. Mai 2023 hat die Stadt Münster auf Twitter, jetzt X, mitgeteilt:
"Die Pflasterarbeiten sind fertig. Ein Begehungstermin mit dem Ordnungsamt zur Beschilderung, Beurteilung der Situation vor Ort und Standortabstimmung hat stattgefunden. Nun erfolgen Genehmigung und Abstimmung.
Voraussichtlich wird die Beschilderung bis Juni 2023 eingebaut." https://twitter.com/muenster_de/status/1655566927194988545?t=LN1AJ1lWmY9CPlIWLsNI1w&s=19

Bis heute ist keine Beschilderung erfolgt.

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die die Planung des Geh- und Radweges im Rahmen der Sanierung betreffen. Insbesondere Dokumente, aus denen ersichtlich wird, warum die Realisierung des Vorhabens einen großen Zeitraum in Anspruch nimmt. Relevant sind z.B. Dokumente, die Einsprüche, Hinweise oder ähnliches ausdrücken, warum die Planung aus dem Jahr 2019 nicht direkt umgesetzt werden konnte.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, im Rahmen der Südpark-Sanierung sollte…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks [#287396]
Datum
31. August 2023 13:02
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, im Rahmen der Südpark-Sanierung sollte dort ein gemeinsamer Geh- und Radweg eingerichtet werden. Seit dem Jahr 2019 gibt es Pläne, aus denen öffentlich einsehbar ist, wie die Beschillderung vorgesehen ist. Die Sanierung des Südparks ist in dem für den Weg vorgesehehen Bereich ist seit einigen Monaten abgeschlossen. Am 8. Mai 2023 hat die Stadt Münster auf Twitter, jetzt X, mitgeteilt: "Die Pflasterarbeiten sind fertig. Ein Begehungstermin mit dem Ordnungsamt zur Beschilderung, Beurteilung der Situation vor Ort und Standortabstimmung hat stattgefunden. Nun erfolgen Genehmigung und Abstimmung. Voraussichtlich wird die Beschilderung bis Juni 2023 eingebaut." https://twitter.com/muenster_de/status/1655566927194988545?t=LN1AJ1lWmY9CPlIWLsNI1w&s=19 Bis heute ist keine Beschilderung erfolgt. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die die Planung des Geh- und Radweges im Rahmen der Sanierung betreffen. Insbesondere Dokumente, aus denen ersichtlich wird, warum die Realisierung des Vorhabens einen großen Zeitraum in Anspruch nimmt. Relevant sind z.B. Dokumente, die Einsprüche, Hinweise oder ähnliches ausdrücken, warum die Planung aus dem Jahr 2019 nicht direkt umgesetzt werden konnte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/287396/upload/cb81ae954cb72eaf40e3996358219200ce79551b/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur …
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks [#287396]
Datum
3. Oktober 2023 11:17
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks“ vom 31.08.2023 (#287396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen die folgende Chronologie zu den Sanieru…
Von
Stadt Münster
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks [#287396]
Datum
5. Oktober 2023 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen die folgende Chronologie zu den Sanierungsarbeiten im Südpark und der Freigabe eines Weges für Radfahrer geben. 2019 Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung wurde der Bedarf für eine gemeinsam nutzbaren Gehweg mit Fahrradnutzung deutlich. Daraufhin wurde dieser Wunsch durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit geprüft und die notwendigen Anforderungen in den Entwurf eingearbeitet. Mit der Vorlage V/0660/2019 wurde die Sanierungsmaßnahme am 03.09.2019 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte beschlossen. Im Anschluss an den Beschluss erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmen und es wurden 3 Bauabschnitte gebildet. Der Weg und dessen bauliche Überarbeitung wurde in den 3. Bauabschnitt gelegt. Dies war notwendig, damit dieser Weg noch für die Bauarbeiten genutzt werden konnte und die Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Ballspielfeld erfolgen konnte. Ebenfalls sollte der Park weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar bleiben. Die Ausführungsplanung und im Anschluss die Vergabe für den ersten Bauabschnitt der beschlossenen Sanierungsmaßnamen wurden erstellt. 2020 In der ersten Bauphase wurden zunächst die Speckbrettplätze und das Wasserspiel überarbeitet und im September 2020 eröffnet. 2021 / 2022 Die Ausführungsplanung und Ausschreibung für die weiteren Bauabschnitte wurde erstellt. Durch die Pandemie und damit zusammenhängende Erschwernisse sowie einem hohen Krankenstand verzögerten sich die Planungsschritte. 2022- Frühjahr Kranke und nicht mehr standsichere Bäume entlang der Wegeverbindung Dahlweg/ Südpark wurden gefällt. 2022 / 2023 Beauftragung des Garten- und Landschaftsbaubetriebes und Materialbestellungen. Bzgl. der Lieferungen entstanden Verzögerungen, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und vorrangegangene Pandemie bedingen dies. Sept. 2022 wurden die Bauarbeiten für den 3. Bauabschnitt begonnen und im August 2023 abgeschlossen. Nach einem gemeinsamen vor Ort Termin mit einer Vertreterin des Ordnungsamtes wurden die genauen Standorte für die Beschilderung für den Weg abgestimmt. Diese Abstimmung erfolgte bewusst erst nach Abschluss der Wegesanierung und Überarbeitung der Pflasterung. Der Weg wurde an den Engstellen z.B. verbreitert, damit sich Fußgänger und Radfahrer ausweichen können. Es wurde vor Ort abgewägt, wo die Schilder am besten sichtbar sind und die Grünpflege nicht behindern. Sehr intensiv wurde abgestimmt, wie der Baumschutz beim Standort der Schilder gewährleistet werden kann und gleichzeitig die verkehrsrechtlichen Anforderungen realisiert werden können. Im Juli 2023 wurde der Plan zur Beschilderung mit Bitte zur verkehrsrechtlichen Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht. Stand aktuell: Die Genehmigung wird aktuell bearbeitet, eine Rückmeldung zum Standort der Schilder ist nun eigegangen. Nun wird eine Firma mit dem Aufstellen der Schilder beauftragt. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich freue mich, dass es kurzfristig zu…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Beschilderung nach der Sanierung des Südparks [#287396]
Datum
6. Oktober 2023 17:38
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich freue mich, dass es kurzfristig zur Umsetzung der Planung kommt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/287396/upload/cb81ae954cb72eaf40e3996358219200ce79551b/