Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Untersuchungen zum Surfen ohne Antivirensoftware

Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), beantwortet als Experte Fragen zur Datensicherheit in Infomaterial, welches von Google z.B. unter https://about.google/stories/faq/?hl=de zur Verfügung gestellt wird.

Eine Frage zur Notwendigkeit von Virenscanner beantwortet Herr Schönbohm folgendermaßen: "Eine gute Antiviren-Software ist ein Muss, sobald man mit PCs online unterwegs ist. Untersuchungen des BSI haben gezeigt, dass ein ungeschützter PC, mit dem man im Internet surft, innerhalb weniger Minuten mit Schadsoftware infiziert ist. [...]"

Bitte schicken Sie mir die Unterlagen/Berichte zu den erwähnten Untersuchungen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arne Schönbohm, …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Untersuchungen zum Surfen ohne Antivirensoftware [#59976]
Datum
3. März 2019 20:39
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), beantwortet als Experte Fragen zur Datensicherheit in Infomaterial, welches von Google z.B. unter https://about.google/stories/faq/?hl=de zur Verfügung gestellt wird. Eine Frage zur Notwendigkeit von Virenscanner beantwortet Herr Schönbohm folgendermaßen: "Eine gute Antiviren-Software ist ein Muss, sobald man mit PCs online unterwegs ist. Untersuchungen des BSI haben gezeigt, dass ein ungeschützter PC, mit dem man im Internet surft, innerhalb weniger Minuten mit Schadsoftware infiziert ist. [...]" Bitte schicken Sie mir die Unterlagen/Berichte zu den erwähnten Untersuchungen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlagen zu Ihrer unten stehenden…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Untersuchungen zum Surfen ohne Antivirensoftware [#59976]
Datum
29. März 2019 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlagen zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Liebes BSI-Team, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. M…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Untersuchungen zum Surfen ohne Antivirensoftware [#59976]
Datum
29. März 2019 22:06
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebes BSI-Team, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>