Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den PC-Arbeitsplätzen in den Finanzämtern

Microsoft hat vor kurzem den Support für Windows XP eingestellt. Hierzu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird in den Finanzämtern des Landes NRW derzeit Windows XP eingesetzt?

Falls ja:

2. Wurde mit der Firma Microsoft ein Wartungsvertrag über die reguläre Supportzeit hinaus abgeschlossen? Ist dieser Vertrag öffentlich?
3. Falls so ein Vertrag nicht besteht: Wie stellt das Land NRW trotzdem die Wahrung des Steuergeheimnisses (IT-Sicherheit) sicher?
4. Für welchen Zeitpunkt ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes Betriebssystem geplant?

Falls nein:

5. Welches Betriebssystem setzt die Finanzverwaltung ein?

Ergebnis der Anfrage

Die Finanzämter des Landes NRW setzen Windows 7 ein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2014
  • Frist
    14. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den PC-Arbeitsplätzen in den Finanzämtern [#6245]
Datum
12. April 2014 17:00
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Microsoft hat vor kurzem den Support für Windows XP eingestellt. Hierzu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird in den Finanzämtern des Landes NRW derzeit Windows XP eingesetzt? Falls ja: 2. Wurde mit der Firma Microsoft ein Wartungsvertrag über die reguläre Supportzeit hinaus abgeschlossen? Ist dieser Vertrag öffentlich? 3. Falls so ein Vertrag nicht besteht: Wie stellt das Land NRW trotzdem die Wahrung des Steuergeheimnisses (IT-Sicherheit) sicher? 4. Für welchen Zeitpunkt ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes Betriebssystem geplant? Falls nein: 5. Welches Betriebssystem setzt die Finanzverwaltung ein?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
1. Wird in den Finanzämtern des Landes NRW derzeit Windows XP eingesetzt? Nein Falls ja: 2. Wurde mit der …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Wird in den Finanzämtern des Landes NRW derzeit Windows XP eingesetzt? Nein Falls ja: 2. Wurde mit der Firma Microsoft ein Wartungsvertrag über die reguläre Supportzeit hinaus abgeschlossen? Ist dieser Vertrag öffentlich? 3. Falls so ein Vertrag nicht besteht: Wie stellt das Land NRW trotzdem die Wahrung des Steuergeheimnisses (IT-Sicherheit) sicher? 4. Für welchen Zeitpunkt ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes Betriebssystem geplant? Falls nein: 5. Welches Betriebssystem setzt die Finanzverwaltung ein? Windows 7

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage(siehe unten). Mit freund…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den PC-Arbeitsplätzen in den Finanzämtern [#6245]
Datum
24. April 2014 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage(siehe unten). Mit freundlichen Grüßen