Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Für die Jahre 2016, 2017 und 2018
-Anzahl der geeichten Messgeräte in Ihrem Zuständigkeitsbereich
-Anzahl der Geräte, bei der sie im Rahmen einer Konformitätsbewertung mitgewirkt haben.
-Erwirtschafte Einnahmen bei Eichungen
-Erwirtschafte Einnahmen bei Konformitätsbewertung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Bob Fried
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Eichamt Bremen des Landes Bremen Details
Von
Bob Fried
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#152137]
Datum
22. Juni 2019 22:59
An
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 -Anzahl der geeichten Messgeräte in Ihrem Zuständigkeitsbereich -Anzahl der Geräte, bei der sie im Rahmen einer Konformitätsbewertung mitgewirkt haben. -Erwirtschafte Einnahmen bei Eichungen -Erwirtschafte Einnahmen bei Konformitätsbewertung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bob Fried <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bob Fried
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Sehr geehrter Herr Fried, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage an das Eichamt des Landes Bremen…
Von
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#152137]
Datum
26. Juni 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Fried, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage an das Eichamt des Landes Bremen. Bevor wir Ihre Anfrage bearbeiten können, möchten wir Sie bitten uns entsprechend § 7 Absatz 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz Ihre Identität nachzuweisen. Sie können uns hierzu eine Meldebescheinigung bzw. eine Kopie eines gültigen Personalausweises zukommen lassen. Sollten wir den Identitätsnachweis innerhalb von drei Wochen nicht erhalten, sehen wir die Anfrage als gegenstandslos an. Mit freundlichen Grüßen
Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grunds…
An Eichamt Bremen des Landes Bremen Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: [EXTERN]-Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#152137]
Datum
26. Juni 2019 21:07
An
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 152137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bob Fried << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Sehr geehrter Herr Fried, das von Ihnen genannte VIG ist für die von Ihnen gestellte Anfrage nicht einschlägig. …
Von
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#152137]
Datum
1. Juli 2019 10:47
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Fried, das von Ihnen genannte VIG ist für die von Ihnen gestellte Anfrage nicht einschlägig. Wie Ihnen bereits am 26.06.2019 mitgeteilt, kann Ihre Anfrage ohne Nachweis der Identität nicht bearbeitet werden. Sollten wir den Identitätsnachweis bis 17.07.2019 nicht erhalten, sehen wir die Anfrage als gegenstandslos an. Mit freundlichen Grüßen
Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich möchte Sie darüber Informieren, dass Sie Gemäß §11 Abs. 4 Gesetz über di…
An Eichamt Bremen des Landes Bremen Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#152137]
Datum
3. Juli 2019 22:18
An
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich möchte Sie darüber Informieren, dass Sie Gemäß §11 Abs. 4 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen Informationen wie u.a. Statistiken, Haushaltspläne usw. allgemein zugänglich zu stellen haben. Dieser pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 152137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bob Fried << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Sehr geehrter Herr Fried, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auf dem Transparenzportal Bremen (https://www.t…
Von
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#152137]
Datum
10. Juli 2019 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fried, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auf dem Transparenzportal Bremen (https://www.transparenz.bremen.de/) selbstverständlich Haushaltspläne, Controllingberichte usw. veröffentlich werden. Allerdings werden die von Ihnen gewünschten Daten in der Form nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Bob Fried
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#152137] [#152137]
Datum
24. August 2019 14:43
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152137 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz nicht ausdrücklich verlangt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anhänge: - 152137.pdf Anfragenr: 152137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. September 2019 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen dank für Ihre Ausführliche Nachricht: Das Eichamt Bremen benutzt Dat…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#152137] [#152137]
Datum
2. September 2019 13:58
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen dank für Ihre Ausführliche Nachricht: Das Eichamt Bremen benutzt Datenbank Software zur Erfassung von Messgeräten. Dies können Sie dem Portfolio des Software Herstellers Ludwig & Gossen GbR entnehmen https://www.ludwig-gossen.de/portfolio-item/evp Das MESS- UND EICHWESEN BADEN-WÜRTTEMBERG, auch Nutzer dieser Software, bestätigt mit einer Bereits erfolgreichen Anfrage dass die gewünschten Informationen ohne erheblichen Aufwand bereit gestellt werden können: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-izg-shuig-shvig-11/ Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 152137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Eichamt Bremen des Landes Bremen
Sehr geehrter Herr Fried, die Anzahl der geeichten bzw. konformitätsbewerteten Messgeräte entnehmen Sie bitte der…
Von
Eichamt Bremen des Landes Bremen
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#152137]
Datum
9. September 2019 11:36
Status

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Fried, die Anzahl der geeichten bzw. konformitätsbewerteten Messgeräte entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. -Anzahl der geeichten Messgeräte in Ihrem Zuständigkeitsbereich -Anzahl der Geräte, bei der sie im Rahmen einer Konformitätsbewertung mitgewirkt haben Jahr Anzahl der Eichungen Anzahl der Konformitätsbewertungen 2016 8754 140 2017 6819 598 2018 7387 645 -Erwirtschafte Einnahmen bei Eichungen -Erwirtschafte Einnahmen bei Konformitätsbewertung Die Einnahmen werden, im von uns genutzten Eichverwaltungsprogramm, nicht nach den Kriterien Eichungen bzw. Konformitätsbewertungen erfasst und stehen damit in der von Ihnen gewünschten Form so nicht zur Verfügung. Für die Ermittlung der Daten entstehen Kosten, da dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand verursacht - hierzu ist es erforderlich ca. 9.000 Gebührenbescheide bzw. Rechnungen auszuwerten. Der zu erwartende Arbeitsaufwand liegt damit deutlich über 8 Stunden und würde in diesem Fall für Sie einen Gebührenbescheid über 500,00 € bedeuten. Wenn Sie unter den oben genannten Bedingungen weiterhin diese Daten bereitgestellt haben möchten, bitten wir Sie uns entsprechend § 7 Absatz 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz Ihre Identität nachzuweisen. Sie können uns hierzu eine Meldebescheinigung bzw. eine Kopie eines gültigen Personalausweises zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen