Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag

Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag.
Außerdem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der letzten 3 Jahre.
Anzahl der dafür zuständigen Stellen und deren Entwicklung in den letzten 3 Jahren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle durchschnittliche Bea…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag [#286092]
Datum
14. August 2023 15:05
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag. Außerdem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der letzten 3 Jahre. Anzahl der dafür zuständigen Stellen und deren Entwicklung in den letzten 3 Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286092/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Ostalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesinformationsfreiheitsgesetz, welches für Ihre Anfrage einschläg…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag [#286092]
Datum
12. September 2023 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesinformationsfreiheitsgesetz, welches für Ihre Anfrage einschlägig ist, regelt den freien Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen sind Aufzeichnungen - unabhängig von der Art ihrer Speicherung -, die vorhanden sind. Die von Ihnen angefragten Daten - aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer und durchschnittliche Bearbeitungsdauer der letzten drei Jahre für einen Führerscheinantrag - liegen uns nicht vor. Eine diesbezügliche Erhebung wird nicht durchgeführt. Hintergrund dafür sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Antragsarten mit diversen Überprüfungen, die sich individuell hinsichtlich Bearbeitungsschritten und zeitlicher Inanspruchnahme unterscheiden. Auch eine Aussage zu den dafür zuständigen Stellen und deren Entwicklung in den letzten drei Jahren ist so nicht möglich. Dies deshalb, weil die Fallzahlen und Antragsarten variieren. Die Stellenanteile können daher nicht beziffert werden, da neben den Führerschein-Antragsarten auch weitere fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten von den zuständigen Stellen zu bearbeiten sind.