Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG wegen Netzentwicklungsplänen und Wirtschaftsplänen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Netzentwicklungsplan für das Esslinger Gasnetz
Netzentwicklungsplan für das Esslinger Stromnetz
Netzentwicklungspläne für die Esslinger Fern- und Nahwärmenetze
Wirtschaftspläne der SWE für die Jahre 2022 und 2023
Wirtschaftspläne der Neckar Netze T GmbH & Co für die Jahre 2022 und 2023
Ich wende mich an Sie, da die Stadt Esslingen an den beiden Gesellschaften beteiligt ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Januar 2023
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11. Februar 2023
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