Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat

Anfrage an: Universität Freiburg

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit:

1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt?
2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet?
3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden.
4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Adrian Keller
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Fo…
An Universität Freiburg Details
Von
Adrian Keller
Betreff
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298194]
Datum
24. Januar 2024 14:24
An
Universität Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit: 1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt? 2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet? 3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden. 4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Adrian Keller Anfragenr: 298194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298194/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Sehr geehrter Herr Keller, hiermit bestätigen wir Ihnen den heutigen Eingang Ihrer Anfrage „Wahlbeteiligung und K…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298194]
Datum
24. Januar 2024 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, hiermit bestätigen wir Ihnen den heutigen Eingang Ihrer Anfrage „Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298194]“, die dem Dezernat 5 (Recht) der Universität zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt worden ist. Mit freundlichen Grüßen
Universität Freiburg
Sehr geehrter Herr Keller, zu Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 24.1.2024 zu …
Von
Universität Freiburg
Betreff
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298194]
Datum
9. Februar 2024 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keller, zu Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 24.1.2024 zu „Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat über fragdenstaat.de [#298194]“ schicken wir Ihnen die als Anlage beigefügte Tabelle mit den gewünschten Informationen zur Durchführung bzw. Art der Wahl, zur verwendeten Software sowie zur Wahlbeteiligung, aufgegliedert nach Mitgliedergruppen und Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden. Eine darüberhinausgehende Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Ihre Anfrage betrifft nicht nur die Universität Freiburg, sondern auch die Vertragspartner, die wir mit der Durchführung der Online-Wahlen beauftragt haben. Die angefragten Informationen könnten Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Unternehmen beinhalten. Nach § 6 Satz 2 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung liegt aktuell nicht vor. Folglich wäre im vorliegenden Fall ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG durchzuführen. Aufgrund der Komplexität der Bearbeitung würde damit ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen als bei einer einfachen Auskunft. Die dabei voraussichtlich anfallenden Gebühren würden sich auf mindestens 200,01 € bis 500,00 € belaufen. Dazu kämen gegebenenfalls noch Auslagen für Kopien bzw. Scans. Dies ergibt sich aus der Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg und dem Umweltverwaltungsgesetz (Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG) vom 7. August 2019. Seitens der Universität besteht grundsätzlich die Bereitschaft zur Weitergabe der angefragten Information. Im vorliegenden Fall ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die Unternehmen im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens aus Gründen der Positionierung gegenüber Mitwettbewerbern auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen und ihre Einwilligung in den Informationszugang nicht erteilen wird. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob Sie die anfallenden Kosten übernehmen und das Verfahren weiterbetreiben möchten. Falls ja, bitten wir außerdem um Mitteilung, inwieweit wir Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die Antragsbegründung weitergeben dürfen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung nach Satz 1 gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 10 Abs. 2 S. 2 LIFG). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich verzichte auf die darüber hinausgehenden Ausk…
An Universität Freiburg Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298194]
Datum
9. Februar 2024 17:42
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich verzichte auf die darüber hinausgehenden Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298194/