Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit:

1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt?
2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet?
3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden.
4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Adrian Keller
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Fo…
An Universität Heidelberg Details
Von
Adrian Keller
Betreff
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
24. Januar 2024 14:25
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit: 1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt? 2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet? 3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden. 4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Adrian Keller Anfragenr: 298195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298195/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihr Anliegen…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
8. Februar 2024 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Wir möchten wir Sie hiermit zunächst darüber informieren, dass mit der Prüfung und ggf. Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Informationen ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist und möchten Sie um Geduld bitten. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Wir kommen wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.01.2024. Wie von Ihnen erbeten, möchten wir Sie h…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
13. Februar 2024 11:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.01.2024. Wie von Ihnen erbeten, möchten wir Sie hiermit zunächst darüber informieren, dass mit der Zusammenstellung und Prüfung der von Ihnen angeforderten Informationen ein besonders hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Diese richtet sich in ihrer Höhe nach dem konkret entstehenden Aufwand, hier insbesondere die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und ggf. Zusammenstellung der einzelnen Vorgänge. Darüber hinaus können durch Ihre Anfrage auch die schutzwürdigen Belange unserer Vertragspartner betroffen sein. Wir sind daher bei Auskunftsersuchen dieser Art gemäß § 8 Abs. 1 LIFG BW dazu verpflichtet, ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen und bei diesen eine Einwilligung für eine Weitergabe einzuholen. Aufgrund dessen werden wir dafür gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Verwaltungsgebühren der Universität eine Verwaltungsgebühr erheben. Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von mindestens 432,- Euro anfallen, was sechs Arbeitsstunden eines Mitarbeiters des gehoben Dienstes entspricht (vgl. VwV-Kostenfestlegung). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen vor diesem Hintergrund aufrechterhalten möchten. Sollten wir binnen eines Monats keine entsprechende Bestätigung von Ihnen erhalten, betrachten wir den Antrag gemäß § 10 Abs. 2 LIFG als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> sofern die Beantwortung der ersten 3 Fragen gebührenfrei ist, möchte ich meine…
An Universität Heidelberg Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
16. Februar 2024 10:50
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> sofern die Beantwortung der ersten 3 Fragen gebührenfrei ist, möchte ich meine 4. Frage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298195/
Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Keller, wir würden auch mit Wegfall der 4. Frage eine Gebühr erheben. Dies hat u.a. den folgen…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
21. Februar 2024 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, wir würden auch mit Wegfall der 4. Frage eine Gebühr erheben. Dies hat u.a. den folgenden Hintergrund: Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen u.a. den Schutz geistigen Eigentums und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG. Hier könnten die Interessen unserer Vertragspartner betroffen sein. Nach § 6 Satz 2 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit und solange die betroffene Person eingewilligt hat. Wir sind daher verpflichtet, dies zu prüfen und ggf. verpflichtet bei Auskunftsersuchen dieser Art gemäß § 8 Abs. 1 LIFG BW, ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen und bei unseren Vertragspartnern eine Einwilligung für eine Weitergabe einzuholen. Wie bereits in unserem letzten Schreiben ausgeführt, richtet sich die Gebühr nach dem konkret entstehenden Aufwand, hier wäre dies insbesondere der Umfang der zu führenden Korrespondenz, sowie die Prüfung und Zusammenstellung der einzelnen Vorgänge. Mit freundlichen Grüßen
Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> ich kann Ihre Einschätzung, dass die Interessen von Geschäftspartnern tangiert…
An Universität Heidelberg Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
21. Februar 2024 11:45
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ich kann Ihre Einschätzung, dass die Interessen von Geschäftspartnern tangiert sind, bei Frage 4 verstehen. Inwieweit die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 die Interessen Dritter betreffen, erschließt sich mir jedoch nicht. Daher ist für mich auch nicht nachvollziehbar, dass Sie ein Drittbeteiligungsverfahren für erforderlich halten. Ich bin möchte wie in meiner letzten E-Mail beschrieben, meine Anfrage auf die ersten drei Fragen einzuschränken. Die Erhebung einer Gebühr für diese eingeschränkte Anfrage erscheint mir unangemessen. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298195/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Keller, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn sich mit Wegfall der 4. Frage der …
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298195]
Datum
25. März 2024 11:19
Status
Sehr geehrter Herr Keller, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn sich mit Wegfall der 4. Frage der Arbeitsaufwand natürlich reduziert, sind trotzdem rechtliche Prüfungen vorzunehmen. Auch nimmt die Zusammenstellung Ihrer erbetenen Informationen einiges an Zeit in Anspruch. Verstehe ich es richtig, dass Sie Ihre Anfrage also aufrechterhalten möchten? Mit freundlichen Grüßen