Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit:

1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt?
2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet?
3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden.
4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Adrian Keller
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Fo…
An Universität Stuttgart Details
Von
Adrian Keller
Betreff
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298198]
Datum
24. Januar 2024 14:32
An
Universität Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit: 1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt? 2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet? 3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden. 4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Adrian Keller Anfragenr: 298198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298198/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Stuttgart
Sehr geehrter Herr Keller, danke für Ihre Anfrage vom 24. Januar 2024 zu "Wahlbeteiligung und Kosten der Wah…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
WG: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298198]
Datum
30. Januar 2024 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, danke für Ihre Anfrage vom 24. Januar 2024 zu "Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat", deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Nach einer Prüfung können wir Ihnen heute mitteilen, dass die Universität Stuttgart erstens die Frage 3 aufgrund der Wahlordnung der Universität nur für das Jahr 2023 beantworten kann und zweitens für die Erteilung der von Ihnen gewünschten Auskunft eine Gebühr von 142,50 Euro erhebt. Es handelt sich um eine Auskunft, bei der wir mit einem Zeitaufwand von voraussichtlich 90 Minuten und Verwaltungskosten von 142,50 Euro rechnen. Es gilt der Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro nach der Nr. 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses unserer Gebührensatzung, https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_38_2017.pdf. Ausgehend von unserer Schätzung ist die Gebühr von 142,50 Euro angemessen. Wir bitten Sie zu erklären, ob Sie angesichts der Kostenpflicht den Antrag weiterverfolgen möchten. Für den Fall, dass innerhalb eines Monats keine Erklärung von Ihnen über die Weiterverfolgung des Antrags eingehen sollte, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Ich widerspreche der Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten über die Plattform „FragDenStaat“. Viele Grüße
Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> ich möchte meine Anfrage dahingehend einschränken, dass ich Frage 4 nur auf di…
An Universität Stuttgart Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298198]
Datum
1. Februar 2024 00:48
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ich möchte meine Anfrage dahingehend einschränken, dass ich Frage 4 nur auf die letzte Wahl beziehe. Ich gehe davon aus, dass der Aufwand dadurch erheblich reduziert wird. Sollte die Auskunft dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298198/
Universität Stuttgart
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre angepasste Anfrage. Hierzu können wir Ihnen eine erste Rückmeldun…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298198]
Datum
8. Februar 2024 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre angepasste Anfrage. Hierzu können wir Ihnen eine erste Rückmeldung geben. Auch wenn Sie Frage 4 nur auf die letzte Wahl beziehen, bleiben der Aufwand und die Gebühr gleich hoch. Wir werden bei dieser Frage in jedem Fall zunächst ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen. Diese Prüfung benötigt Zeit und löst einen Teil der Gebühren aus. Eine erste Einschätzung ist, dass eine Beantwortung rechtlich ausgeschlossen sein könnte (§ 4 Abs.1 Nr.9 LIFG) und wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Zum anderen haben wir von unserer Studierendenvertretung stuvus erfahren, dass Sie dort auch eine Anfrage gestellt haben und die Auskunft wohl für ein Forschungsprojekt benötigen. Ist dies auch bei Ihrer Anfrage an uns der Hintergrund? Anfragen von Forschenden sind privilegiert und richten sich nicht nach dem LIFG. Hier wäre die Anfrage nach den normalen Verwaltungsgebühren zu beurteilen und diese dürften nach unserer ersten Einschätzung niedriger sein. Sie müssten Ihre Anfrage dann jedoch persönlich (ohne "Frag den Staat") unter Nachweis Ihres Forschungsvorhabens (Information zu Promotion oder sonstiger wissenschaftlicher Mitarbeit) stellen. Bitte melden Sie sich zurück, wie wir weiter verfahren sollen. Sollten wir innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Viele Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist korrekt, dass ich die Anfragen zu wis…
An Universität Stuttgart Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298198]
Datum
9. Februar 2024 17:46
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist korrekt, dass ich die Anfragen zu wissenschaftlichen Zwecken stelle. Ich sende Ihnen getrennt eine E-Mail mit Informationen zu meiner Bachelorarbeit. Wäre die Beantwortung der übrigen 3 Fragen unabhängig davon gebührenfrei? Dann würde ich meine Anfrage nur auf die ersten 3 Fragen beschränken. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298198/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Stuttgart
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Februar 2024 17:46
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.