Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat

Anfrage an: Hochschule Aalen

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit:

1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt?
2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet?
3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden.
4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
  • 4 Follower:innen
Adrian Keller
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Fo…
An Hochschule Aalen Details
Von
Adrian Keller
Betreff
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298397]
Datum
26. Januar 2024 12:09
An
Hochschule Aalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir für die vergangenen 10 Jahre für die von Ihnen durchgeführten Wahlen zum Senat Folgendes mit: 1. Wurden die Wahlen als Online-Wahl durchgeführt? 2. Wenn ja, welche Software wurde zur Durchführung der Wahl verwendet? 3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Sofern mehrere Mitgliedergruppen zur Wahl aufgerufen waren, bitte ich jeweils um die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden. 4. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Wahl? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Adrian Keller Anfragenr: 298397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298397/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Aalen
Sehr geehrter Herr Keller, Ihre Anfrage wird nicht beantwortet, da keine Auskunftspflicht der Hochschule besteht.…
Von
Hochschule Aalen
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298397]
Datum
12. Februar 2024 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, Ihre Anfrage wird nicht beantwortet, da keine Auskunftspflicht der Hochschule besteht. Das LIFG definiert in seinem § 2 den genauen Anwendungsbereich. Aus diesem sind Hochschulen im Sinne des § 1 LHG explizit ausgenommen, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG. In § 1 Abs. 2 Nr. 4 LHG wird die Hochschule Aalen benannt. Das LIFG ist somit als Ganzes nicht auf die Hochschule Aalen anwendbar. Freundliche Grüße
Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> ihre Ablehnung ist falsch. Hochschulen sind nur ausgenommen "soweit Fors…
An Hochschule Aalen Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298397]
Datum
16. Februar 2024 10:57
An
Hochschule Aalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ihre Ablehnung ist falsch. Hochschulen sind nur ausgenommen "soweit Forschung, Kunst, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind". Wahlen fallen nicht darunter und sind daher nicht ausgenommen. Es besteht insofern die Pflicht zur Beantwortung meiner Anfrage. Die Frist zur Beantwortung läuft in 12 Tagen ab. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298397/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Aalen
Sehr geehrter Herr Keller, ein Auskunftsanspruch besteht in diesem Fall bereits aus den allgemeinen Schranken de…
Von
Hochschule Aalen
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298397]
Datum
27. Februar 2024 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, ein Auskunftsanspruch besteht in diesem Fall bereits aus den allgemeinen Schranken des Informationszugangs nicht, vgl. Art. 5 GG. Das Auskunftsersuchen überschreitet in seinem Umfang das zumutbare Maß um ein Vielfaches. Die allgemeine Informationsfreiheit umfasst nicht den Anspruch auf Quelleneröffnung, sondern nur den Anspruch auf allgemein zugängliche Quellen. Hier ist die Quelleneröffnung betroffen, weshalb die hierzu notwendigen Ressourcen der Verwaltung in die Ermessensabwägung zwangsläufig einzubeziehen sind. Eine Abfrage der letzten 10 Jahre im angeforderten Umfang ist nicht mehr im Bereich des Zumutbaren und überschreitet zudem den Zeitraum der Aufbewahrungsfristen. Ein einfachgesetzliches Gesetz, wie es das LIFG ist, kann und darf diese Schranken nicht aushebeln. Freundliche Grüße
Adrian Keller
Guten Tag << Anrede >> der Informationszugang hat keine allgemeinen Schranken. Ihr Verweis auf Art. 5…
An Hochschule Aalen Details
Von
Adrian Keller
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298397]
Datum
27. Februar 2024 11:40
An
Hochschule Aalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> der Informationszugang hat keine allgemeinen Schranken. Ihr Verweis auf Art. 5 GG ist dahingehend falsch, dass der sachliche Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit an dieser Stelle nicht eröffnet ist. Das LIFG dient genau der Quellöffnung. Welchen Zweck sollte es sonst haben? Bereits vernichtete Informationen können Sie selbstverständlich nicht mehr zur Verfügung stellen. Wenn die Informationen vernichtet wurden, kann Ihnen das aber auch keinen unverhältnismäßigen Aufwand mehr machen. Diese beiden Punkte in ihrer Argumentation widersprechen sich. Ihre Ablehnung meiner Anfrage erfüllt § 44 Abs. 1 LVwVfG. Ich erlaube mir, höflich darauf hinzuweisen, dass die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage morgen ausläuft. Ich bitte Sie, ihre Ablehnungen stichhaltig und auf Grundlage einschlägiger Gesetze zu begründen. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anfragenr: 298397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298397/ Postanschrift Adrian Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Aalen
Sehr geehrter Herr Keller, wie bereits geschildert, verursacht die Beibringung aller Unterlagen eines Zeitraum…
Von
Hochschule Aalen
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat [#298397]
Datum
27. Februar 2024 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keller, wie bereits geschildert, verursacht die Beibringung aller Unterlagen eines Zeitraums von einer Dekade einen erheblichen und nicht mehr zumutbaren Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zu den Informationen steht. Mehrere Abteilungen müssen teilweise bereits archivierte Unterlagen heraussuchen. Sollten Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten, bitten wir Sie, den Zeitraum und die angefragten Informationen zu beschränken. Zudem muss aufgrund des Ausmaßes der Anfrage die Bearbeitungsfrist um mindestens 4 Wochen verlängert werden, da für die Bearbeitung keine zusätzliche Personalkapazität geschaffen werden kann. Freundliche Grüße
Adrian Keller
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Adrian Keller
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat“ [#298397]
Datum
24. März 2024 00:42
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/298397/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Adrian Keller Anhänge: - 298397.pdf Anfragenr: 298397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298397/

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