Antrag nach dem LTranspG, VIG: Informationen bzgl. bearbeiteter Corona-Soforthilfe-Anträge

Daten/Informationen bezüglich der eingegangenen und ausgezahlten Corona-Soforthilfen für Studierende an der TU Kaiserslautern. Insbesondere die Anzahl der eingegangenen sowie der bearbeiteten und der erfolgreich gestellten Anträge sollte hierbei ausgewiesen sein. Darüber hinaus ist die Gesamtsumme aller ausgezahlten Soforthilfen von Interesse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten/Informationen bezü…
An Studierendenwerk Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem LTranspG, VIG: Informationen bzgl. bearbeiteter Corona-Soforthilfe-Anträge [#219338]
Datum
27. April 2021 16:30
An
Studierendenwerk Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten/Informationen bezüglich der eingegangenen und ausgezahlten Corona-Soforthilfen für Studierende an der TU Kaiserslautern. Insbesondere die Anzahl der eingegangenen sowie der bearbeiteten und der erfolgreich gestellten Anträge sollte hierbei ausgewiesen sein. Darüber hinaus ist die Gesamtsumme aller ausgezahlten Soforthilfen von Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219338/upload/99e56d88889822fac6bb727030fb5cd8c81898f1/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Studierendenwerk Kaiserslautern
Sehr Antragsteller/in das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will seit Juni 2020 und bis zum End…
Von
Studierendenwerk Kaiserslautern
Betreff
Re: Antrag nach dem LTranspG, VIG: Informationen bzgl. bearbeiteter Corona-Soforthilfe-Anträge [#219338]
Datum
3. Mai 2021 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will seit Juni 2020 und bis zum Ende des Sommersemesters 2021 denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweis­lich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und unmittelbar finanzielle Hilfe benötigen. Das Studierendenwerk Kaiserslautern ist für die Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe des Bundes der an der Technischen Universität Kaiserslautern _und _Hochschule Kaiserslautern mit Standorten in Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens zuständig. Das Ü-Hilfe-Bearbeitungsteam des Studierendenwerks Kaiserslautern hat in dem Zeitraum 26. Juni 2020 bis 30.04.2021 - insgesamt 4.064 eingegangene Anträge bearbeitet - insgesamt 2.574 Anträge bewilligt - insgesamt 1.146.100 € Überbrückungshilfe ausgezahlt. Freundliche Grüße