Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

1. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erstattet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

2. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 über das Online-Formular auf leipzig.de erstattet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden aus den eingegangenen Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

4. In wie vielen Fällen der in Frage 3 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

5. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

6. In wie vielen Fällen der in Frage 5 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

7. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

8. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Leipzig(Informationsfreiheitssatzung Leipzig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig [#139539]
Datum
10. Mai 2019 08:57
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erstattet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 2. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 über das Online-Formular auf leipzig.de erstattet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden aus den eingegangenen Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 4. In wie vielen Fällen der in Frage 3 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 5. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 6. In wie vielen Fällen der in Frage 5 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 7. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 8. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Leipzig(Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zu Ordnungswidrigke…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig [#139539] [Antwort]
Datum
13. Mai 2019 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zu Ordnungswidrigkeitsverfahren haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen