Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zur Verkehrsführung in der Alten Straße

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir sämtliche Informationen betreffend der Verkehrsführung in der Alten Straße (Grubweg) von Hausnummer 1 bis 100 zu.
Insbesondere Informationen betreffend der Geschwindigkeitsbegrenzungsmaßnahmen (Verengungen), sowie der Einrichtung von Tempo 30-Zonen nach § 45 Absatz 1c StVO.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Valentin Schmid
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
Valentin Schmid
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zur Verkehrsführung in der Alten Straße [#131596]
Datum
16. April 2019 17:33
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir sämtliche Informationen betreffend der Verkehrsführung in der Alten Straße (Grubweg) von Hausnummer 1 bis 100 zu. Insbesondere Informationen betreffend der Geschwindigkeitsbegrenzungsmaßnahmen (Verengungen), sowie der Einrichtung von Tempo 30-Zonen nach § 45 Absatz 1c StVO. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schmid <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Passau
Sehr geehrter Herr Schmid, wunschgemäß bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zur Verkehrsführung in der Alten Straße [#131596]
Datum
18. April 2019 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmid, wunschgemäß bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Passau
„Sehr geehrter Herr Schmid, Sie stützen Ihr Auskunftsbegehren auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Pass…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
AW: Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zur Verkehrsführung in der Alten Straße [#131596]
Datum
14. Mai 2019 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
„Sehr geehrter Herr Schmid, Sie stützen Ihr Auskunftsbegehren auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau. Hinsichtlich Ihrer konkreten Frage nach straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung handelt es sich von Gesetzes wegen (Art. 6 S. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.6.1990) nicht um Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises mit der Folge, dass die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau, die nur für Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises gilt, nicht anwendbar ist (§ 1 S. 2 der Informationsfreiheitssatzung, abrufbar unter http://www.passau.de/Rathaus-Politik/Politik/Stadtrecht(Satzungen-Verordnungen).aspx ). Eine Auskunftserteilung auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung kommt insoweit daher nicht in Betracht. Bitte lassen Sie uns wissen, falls Sie das anders sehen, insbesondere wenn wir etwa Ihre Frage unzutreffend interpretiert haben sollten.“ Mit freundlichen Grüßen