Antrag nach Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3

Anfrage an: Hessen Mobil

ich möchte hiermit einen Antrag auf Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung für die ganze Hauptstraße in 65396 Walluf stellen.

Als betroffene Bürgerin/Betroffener Bürger habe ich festgestellt, dass auf der betreffenden Straße eine erhöhte Geschwindigkeit gefahren wird und dadurch eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besteht. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Prüfung und Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Ich bitte Sie, den Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten und mich über die Entscheidung in Kenntnis zu setzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Falk Holzkamm
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte hiermit einen Antrag a…
An Hessen Mobil Details
Von
Falk Holzkamm
Betreff
Antrag nach Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 [#277882]
Datum
3. Mai 2023 12:01
An
Hessen Mobil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte hiermit einen Antrag auf Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung für die ganze Hauptstraße in 65396 Walluf stellen. Als betroffene Bürgerin/Betroffener Bürger habe ich festgestellt, dass auf der betreffenden Straße eine erhöhte Geschwindigkeit gefahren wird und dadurch eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besteht. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Prüfung und Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ich bitte Sie, den Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten und mich über die Entscheidung in Kenntnis zu setzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Falk Holzkamm Anfragenr: 277882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277882/ Postanschrift Falk Holzkamm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Falk Holzkamm

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Hessen Mobil
Sehr geehrter Herr Holzkamm, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider sind wir als Hessen Mobil dafür nicht der ric…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Antwort: Antrag nach Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 [#277882]
Datum
3. Mai 2023 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Holzkamm, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider sind wir als Hessen Mobil dafür nicht der richtige Ansprechpartner. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden von den Gemeinden und Städten selbst festgelegt. Sollten diese sich nicht zuständig fühlen, werden sie von den Landkreisen festgelegt. Deshalb müssen Sie sich mit Ihrem Anliegen erstmal an Ihre Gemeinde wenden. Wir bei Hessen Mobil sind für das Bauen und die Instandhaltung der Straßen zuständig, weswegen wir für Ihr Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner sind. Mit freundlichen Grüßen