Antrag zu Informationen zur Beantragung von Personalausweisen

Wie und welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie
Mitarbeitenden in Zusammenhang einer Beantragung von Personalausweisen
zur Verfügung gestellt?

Ich beantrage dazu alle Dokumente inklusive aber nicht
beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und
Bürgerinnen und Bürger ( u. a. Broschüren, zur Verfügung gestellte
Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu
Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien,
Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende
der Bürgerbüros.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag zu Informationen zur Beantragung von Personalausweisen [#204022]
Datum
19. November 2020 19:05
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie und welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden in Zusammenhang einer Beantragung von Personalausweisen zur Verfügung gestellt? Ich beantrage dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Bürgerinnen und Bürger ( u. a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Antrag zu Informationen zur Beantragung von Personalausweisen [#204022]
Datum
25. November 2020 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Antrag zu Informationen zur Beantragung von Personalausweisen [#204022]
Datum
9. Dezember 2020 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich Ihres Antrags nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München können wir Ihnen folgendes mitteilen: Auskunftsbegehren nach der IFS der Landeshauptstadt München beziehen sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises, die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafterin ist, vorhanden sind. Inhalt Ihres Antrags waren Fragen zum Ausweis- und Passwesen. Informationsbegehren können jedoch nicht auf das Ausweis- und Passwesen gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebiets zum übertragenen, und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört (siehe insofern auch die im Internet abrufbaren FAQ´s zur Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München). Bezüglich der Informationen, die die Landeshauptstadt München an die Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Beantragung eines Personalausweises herausgibt, darf ich Sie noch auf die Homepage der Stadt München verweisen. Unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero/Personalausweis.html<https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero/Personalausweis.htmln> finden Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema. Mit freundlichen Grüßen