Anträge nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wie viele Personen haben bis zum 29.02.2020 einen Antrag nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG gestellt? Wurden davon Anträge durch das Bundesverwaltungsamt abgelehnt? Wenn ja, wie viele?
Wie viele Personen haben nach diesem Datum einen Antrag nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG gestellt? Wurden davon Anträge durch das Bundesverwaltungsamt abgelehnt? Wenn ja, wie viele?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Persone…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG [#233742]
Datum
24. November 2021 18:04
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personen haben bis zum 29.02.2020 einen Antrag nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG gestellt? Wurden davon Anträge durch das Bundesverwaltungsamt abgelehnt? Wenn ja, wie viele? Wie viele Personen haben nach diesem Datum einen Antrag nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG gestellt? Wurden davon Anträge durch das Bundesverwaltungsamt abgelehnt? Wenn ja, wie viele?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233742/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG“ vom 2…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG [#233742]
Datum
2. Januar 2022 14:13
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge nach §66a Absatz 7 Satz 1 BAföG“ vom 24.11.2021 (#233742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233742/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesverwaltungsamt
Ihre Anfrage nach dem IFG Guten Tag, Antragsteller/in Ullher, wir haben Ihre Anfrage über fragdenstaat.de (#23374…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
4. Januar 2022 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Antragsteller/in Ullher, wir haben Ihre Anfrage über fragdenstaat.de (#233742) erhalten und beantworten diese nach erfolgter Zuarbeit durch den zuständigen Fachbereich wie folgt: Insgesamt wurde bis heute 19.334 Anträge nach § 66a Abs. 7 Satz 1 BAföG gestellt. Davon 18.345 fristgerecht, d.h. bis zum 02.03.2020 (da der 29.02.2020 auf einen Samstag fiel, war der Fristablauf gemäß § 193 BGB der 02.03.2020). Weiter wurden 989 Anträge abgelehnt. Ob diese aufgrund des Fristversäumnisses oder aus anderen Gründen abgelehnt wurden, kann nicht ausgewertet werden. Darüber hinausgehend können Ihre Fragen leider nicht beantwortet werden, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthält lediglich einen Anspruch auf Zugang zu dem konkret vorhandenen Informationsbestand. Der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die Informationen bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu beschaffen und sie ist nicht gehalten, diese erst durch Untersuchungen zu generieren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, 7 C 20/12, Rn. 37, zitiert nach juris). Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen