Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen

Das Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat den Zuschuss für die Sanierung des Adlergebäudes in Illertissen genehmigt. Dazu habe ich eine Petition im Bayerischen Landtag eingereicht der auch behandelt wird. In der Entscheidungsbegründung sehe ich Ungereimtheiten, die ich anhand des Förderantrages prüfen möchte. Das Ministerium hat die Herausgabe des Förderantrages abgelehnt, da das Informationsfreiheitsgesetz in Bayern nicht gültig sei.

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  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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Gerhard Reisinger
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bayerischen Staatsministerium …
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Gerhard Reisinger
Betreff
Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen [#285925]
Datum
11. August 2023 11:10
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat den Zuschuss für die Sanierung des Adlergebäudes in Illertissen genehmigt. Dazu habe ich eine Petition im Bayerischen Landtag eingereicht der auch behandelt wird. In der Entscheidungsbegründung sehe ich Ungereimtheiten, die ich anhand des Förderantrages prüfen möchte. Das Ministerium hat die Herausgabe des Förderantrages abgelehnt, da das Informationsfreiheitsgesetz in Bayern nicht gültig sei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Reisinger Anfragenr: 285925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285925/ Postanschrift Gerhard Reisinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Reisinger
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrter Herr Reisinger, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. August 2023. Wie bereits im Rahmen Ihrer vorh…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen [#285925]
Datum
31. August 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Reisinger, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. August 2023. Wie bereits im Rahmen Ihrer vorhergehenden Anfrage mitgeteilt, liegen dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die von Ihnen erbetenen Informationen nicht vor. Wir haben Ihren Antrag daher gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 1 BayUIG zur Prüfung an die zuständige Regierung von Schwaben weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reisinger
Guten Tag, Ihre Antwort verwundert und ärgert mich. Ich hatte zuerst ihren Minister angeschrieben und mir wurde d…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Gerhard Reisinger
Betreff
AW: Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen [#285925]
Datum
1. September 2023 09:34
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Antwort verwundert und ärgert mich. Ich hatte zuerst ihren Minister angeschrieben und mir wurde darauf vom Ihrem Ministerium geantwortet. Da diese Antwort für mich ungenügend war habe ich eine Petition eingereicht die im Petitionsausschuss behandelt wurde. Dafür lag eine Stellungnahme der Regierung vor. Sie können mir nicht weis machen, dass Sie den Zuschussantrag nicht vorliegen haben, denn die Steuergelder dafür kommen aus Ihrem Haushalt! Rücken Sie mir endlich den Antrag raus! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Reisinger Anfragenr: 285925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285925/ Postanschrift Gerhard Reisinger << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrter Herr Reisinger, vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist uns als zuständig…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen
Datum
12. September 2023 10:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Reisinger, vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist uns als zuständiger Bewilligungsbehörde Ihre Anfrage übermittelt worden. Allgemeine Informations- und Auskunftsrechte von Landesbehörden gegenüber unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern gibt es nicht. Das Allgemeine Auskunftsrecht nach Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) setzt ein berechtigtes Interesse voraus und bezieht sich auf Artikel 85 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), also auf die Offenlegung personenbezogener Daten in amtlichen Dokumenten. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist ebenfalls nicht einschlägig. Nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) haben Sie Anspruch auf Umweltinformationen, die in unserem Förderakt gespeichert sind. Ihr Antrag lässt aber nicht erkennen, zu welchen Informationen Sie konkret Zugang begehren und ob es sich dabei tatsächlich um Umweltinformationen handelt. Da Ihr Antrag daher nicht hinreichend bestimmt ist, fordern wir Sie auf, spätestens innerhalb eines Monats zu präzisieren, zu welchen Umweltinformationen Sie Zugang begehren (Art. 4 Abs. 2 S. 2 BayUIG<https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/index_uig.htm#art4_abs2_s2>). Sofern Sie dieser Aufforderung zur Präzisierung nicht innerhalb der Frist nachkommen, beabsichtigen wir Ihren Antrag abzulehnen. Grundsätzlich können Sie als Bürger weitergehende Informationen zur Förderung bei der Stadt oder bei uns erhalten. Gerne nehmen wir Ihre konkreten Fragen dazu entgegen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Förderbescheide nicht von Dritten angefochten werden können. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reisinger
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Gerhard Reisinger
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen“ [#285925]
Datum
14. September 2023 10:56
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285925/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich als Bürger der Stadt mit beteiligt bin. Das Ministerium ist der Geldgeber und kann die Anfrage nicht an die untere Behörde weiter leiten, die die Anfrage dann ignoriert. Hatte zu dem Sachverhalt schon eine Petition, siehe Anlage, eingereicht die behandelt wurde. Die Stellungnahme der Regierung an den P-Auschuss ist nach meinen Informationen nicht korrekt. Ich habe den dringenden Verdacht des Förderungsmissbrauchs durch falsche Begründungen im Förderantrag und eine nicht korrekte Prüfung des Antrages. Notfalls werde ich eine Strafanzeige stellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Reisinger Anhänge: - 285925.pdf - 2023-08-31_1-image001.png - 2023-08-31_1-image002.png - 2023-08-31_1-image003.png - 2023-08-31_1-image004.png - 2023-08-31_1-image005.gif - 2023-08-31_1-image006.png - 2023-08-31_1-image007.png - 2023-08-31_1-image008.png - 2023-08-31_1-image009.png - 2023-09-12_1-image010.png - 2023-09-12_1-image011.png - 2023-09-12_1-image012.png - 2023-09-12_1-image013.png - 2023-09-12_1-image014.gif - 2023-09-12_1-image015.png - 2023-09-12_1-image016.png - 2023-09-12_1-image017.png - 2023-09-12_1-image018.png Anfragenr: 285925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285925/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. September 2023 08:39
Status
Warte auf Antwort

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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Betreff
Datum
6. Oktober 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrter Herr Reisinger, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ein berechtigtes Interesse an den Förderakten …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
WG: Antragsunterlagen Förderantrag Sanierung Adler Illertissen
Datum
6. Oktober 2023 11:37
Status
Sehr geehrter Herr Reisinger, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ein berechtigtes Interesse an den Förderakten haben, haben wir für Sie zur Einsicht den gewünschten Förderantrag der Stadt Illertissen hochgeladen. Personenbezogene Daten haben wir geschwärzt. Von der Erhebung von Gebühren sehen wir ab. Die Fördermittel für die Sanierung des Gasthofs Adler in Höhe von insgesamt 2.280.000 Euro wurden von uns im September 2021 bewilligt. Die Mittel stammen von Bund und Land. Die Stadt Illertissen hatte sich mit dem Sanierungsvorhaben 2019 für den Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" des Bundes erfolgreich beworben. Nachdem die Stadt nur über einen geringen Bestand an erhaltenswerten historischen Gebäuden verfügt, wurde der bau- und kulturgeschichtliche Wert des Gasthofs als hoch eingeschätzt. Von Anfang an war bekannt, dass vor allem das Gebäudeinnere stark sanierungsbedürftig ist. Attraktive, barrierefreie Räumlichkeiten für die kleineren Vereine fehlen bislang. Durch Umbau und Sanierung kann das Gebäude in der zentralen Innenstadtlage stärker genutzt und aufgewertet werden. Damals wurden die Sanierungskosten ursprünglich grob auf 1,56 bis 2,05 Mio. Euro geschätzt. Nach weiterer Ausarbeitung der Planung und der ungünstigen baukonjunkturellen Entwicklung beliefen sich die Baukosten nach Kostenberechnung zur Genehmigungsplanung auf 2,09 Mio. Euro brutto, gesamt mit Baunebenkosten und Freianlagen auf 3,18 Mio. Euro. Damit lagen die Kosten für Umbau und Sanierung zum Zeitpunkt der Bewilligung geringfügig über vergleichbaren Neubaukosten. Ein Ersatzneubau wäre im Investitionspakt laut Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (VV IPakt 2017und Folgejahre), Artikel 5 Satz 2 nur im Falle Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung förderfähig. Entsprechend Nr. 15.2 der Bayerischen Städtebauförderungsrichtlinien wäre eine Sanierung unwirtschaftlich, sofern die Gesamtausgaben das Eineinhalbfache der für einen vergleichbaren Neubau anfallenden Ausgaben überschreiten. Dies ist bei der Sanierung und dem Umbau des ehemaligen Gasthofs Adler nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen

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