Antritts-Pressekonferenz vom 17.5.2022

Textvorlage der Unabhängigen Beauftragten für die Pressekonferenz vom 17.5.2022

Bei der Vorstellung der neu berufenen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat diese eine Textvorlage benutzt. Teile davon sind wahrscheinlich in die im Internet verfügbaren Pressemitteilung enthalten, nicht aber der Gesamttext. Um das Konzept und die schwerpunktmäßigen Vorhaben beurteilen und deren Umsetzung bewerten zu können, ist die Kenntnis der Textvorlage erforderlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Textvorlage der U…
An Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Antritts-Pressekonferenz vom 17.5.2022 [#253168]
Datum
12. Juli 2022 14:52
An
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Textvorlage der Unabhängigen Beauftragten für die Pressekonferenz vom 17.5.2022 Bei der Vorstellung der neu berufenen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat diese eine Textvorlage benutzt. Teile davon sind wahrscheinlich in die im Internet verfügbaren Pressemitteilung enthalten, nicht aber der Gesamttext. Um das Konzept und die schwerpunktmäßigen Vorhaben beurteilen und deren Umsetzung bewerten zu können, ist die Kenntnis der Textvorlage erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 253168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253168/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff

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Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, mit Ihrer E-Mail vom 12. Juli 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informati…
Von
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Betreff
Antritts-Pressekonferenz vom 17.5.2022 [#253168]
Datum
25. Juli 2022 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
167,7 KB
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, mit Ihrer E-Mail vom 12. Juli 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) über die Internetplattform fragdenstaat.de bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt der UBSKM an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt. Deshalb antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Beiliegend übersenden wir Ihnen die begehrte Textvorlage der Unabhängigen Beauftragten für die Pressekonferenz vom 17.05.2022. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen