Antwort an DUH-Antrag?

Die DUH hat Anfang April gefordert, weitere Fahrradstraßen und Tempo 30 im Stadtgebiet auszuweisen. Hier der entsprechende Artikel aus der Stuttgarter Zeitung:
--> https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.antrag-in-der-corona-krise-umwelthilfe-fordert-fahrradstrassen-und-tempo-30.eb101eb4-2f12-4732-b332-38f9efded57a.html
Wie ist die Antwort der Stadt Stuttgart dazu, nachdem die gesetzte Antwortfrist am 16. April abgelaufen ist?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    21. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die DUH h…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
Antwort an DUH-Antrag? [#185020]
Datum
21. April 2020 13:33
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die DUH hat Anfang April gefordert, weitere Fahrradstraßen und Tempo 30 im Stadtgebiet auszuweisen. Hier der entsprechende Artikel aus der Stuttgarter Zeitung: --> https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.antrag-in-der-corona-krise-umwelthilfe-fordert-fahrradstrassen-und-tempo-30.eb101eb4-2f12-4732-b332-38f9efded57a.html Wie ist die Antwort der Stadt Stuttgart dazu, nachdem die gesetzte Antwortfrist am 16. April abgelaufen ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer Anfragenr: 185020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185020 Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer

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