Antwort B-Plan zu 100% für Bebauung eines Teils oder des ganzen jetzigen Grundstücks der Howoge (zwischen Waldowallee 115, 117, Köpenicker Allee 108-118 und Rheinsteinstraße)

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„Ja: a+ b. “ Bei einem „Nein“ erbitte ich dazu eine Begründung.

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  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Antwort B-Plan zu 100% für Bebauung eines Teils oder des ganzen jetzigen Grundstücks der Howoge (zwischen Waldowallee 115, 117, Köpenicker Allee 108-118 und Rheinsteinstraße) [#181948]
Datum
5. März 2020 12:45
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einer Antwort auf folgende Frage, die ich Ihnen direkt im Anschluss in einem 2. Schreiben hinterher sende Als Antwort genügt „Ja: a+ b. “ Bei einem „Nein“ erbitte ich dazu eine Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181948 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bitte ich um eine Antwort auf folgende Frage Als Antwort genügt „Ja: a+ b. …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort B-Plan zu 100% für Bebauung eines Teils oder des ganzen jetzigen Grundstücks der Howoge (zwischen Waldowallee 115, 117, Köpenicker Allee 108-118 und Rheinsteinstraße) [#181948]
Datum
5. März 2020 12:46
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bitte ich um eine Antwort auf folgende Frage Als Antwort genügt „Ja: a+ b. “ Bei einem „Nein“ erbitte ich dazu eine Begründung. Kann ich mich darauf verlassen, dass vor einer Bebauung eines Teils oder des ganzen jetzigen Grundstücks der Howoge (zwischen Waldowallee 115, 117, Köpenicker Allee 108-118 und Rheinsteinstraße) a.) zu 100% ein geregeltes B-Plan Verfahren durchgeführt wird, b.) Das dringende Gesamtinteresse Berlins vorliegt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vor B-Plan oder Baureife Genehmigung beteiligt werden muss, weil über 200 Wohnungen gebaut werden oder einem oder mehrere sonstiger bzw. folgender Gründe 1. weil es auf dem Grundstück 2 Biotope gibt 2. weil die Verkehrsführung Köpenicker Allee Waldowallee gemeinsam geplant, begutachtet und entwickelt werden muss 3. weil es schon bei den Abrissarbeiten der Howoge zu Gebäudeschäden gekommen ist und für den Fall eines Abrisses des letzten noch stehenden und größten Gebäudes mit größten Fundament zu weiteren Schäden kommen kann 4. weil die Gefahr, bei allen anstehenden Bebauungen und Tonnen an Gewicht, Auswirkungen wie steigenden Wasserstand und Kellerflutungen aller umliegenden Gebäude passieren können, - einschließlich des Atombunker- Kellers und - Wasserschäden in allen umgebenden Kellern und inklusive Kapillarwirkung kompletten Gebäuden möglich sind. 5. weil es sich im Wasserschutzgebiet befindet 6 weil die geschlossenen Gebäudefronten entlang der Waldowallee Lärm Auswirkungen haben, die mit der zukünfitgen Bebauung abgewogen und gutachtlich bewertet werden müssen 7. weil sich ein Wald darauf befindet 8. weil ein Fotobeweis dem Bezirksamt Lichtenberg vorliegt eines auf der roten Liste Deutschlands stehende großen Eichbockkäfers; Fundort, direkt neben der Baustelle 9. weil das letzte Gebäude seit Jahrzenten leer steht und sich geschützte Tiere dort eingenistet haben können 10. weil sich ein Atombunker neben dem Grundstück befindet 11. Verkehr: weil für viel zu viel Verkehr wegen Straßenparken nur eine Fahrspur für beide Richtungen zur Verfügung steht. Das wiederum führt zur Dauergefährdung aller Verkehrsteilnehmer auch Schulkinder auf und zwischen den beiden Zebrastreifen Lorelystr und Rheinsteinstraße. a) weil keine Sicht auf Fußgänger & die beiden Zebrastreifen vorliegt und durch Parklücken- Hopping (von Parklücke zu Parklücke) Vollgas - Beschleunigungsfahren Bremswege viel länger, Reaktionszeiten viel geringer sind b) weil dadurch der Straßenverkehr jeden Tag zusätzlichen auf Bürgersteigen Waldowallee stattfindet, was zu weiteren Gefährdungen führt Beweis: PDF Seite 61,62 (Suchwort Waldowallee) Quelle: http://bebauungsplan-ilsestrasse.de/wp-… 12. Um allen Erfordernissen Rechnung zu tragen die sich aus dem Flächennutzungsplan verpflichtend ergeben https://www.stadtentwicklung.berlin.de/… Textauszüge Zitat „2.3 Ziele des Umweltschutzes für das Plangebiet nach den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen Von Bedeutung sind insbesondere folgende Ziele des Landschaftsprogramms (LaPro Stand 2006) und des Umweltat-lasses:Vorranggebiet Grundwasserschutz/ Wasser schutzgebiet III Wuhlheide: Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung, Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes mit Schwerpunkt Entsiegelung.Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten hohen biotischen Vielfalt, Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität als Freiräume, deren Verknüpfung untereinander, Biotop- und Artenschutz (Verbindungsbiotop für sonstige Arten entlang der Bahn). * Teilpläne des LaPro 1:50.000Stand: 3. Ausgabe 2006Biotop und Artenschutz*Landschaftsbild*Erholung und Freiraumnutzung*Naturhaushalt/ Umweltschutz*Blatt 2/3Karlshorst - Waldowallee (Lichtenberg)Lfd. Nr. 03/10SenStadtUm I B 2 (Tel.: 9025 - 1354)schutz sowie durch Grün- und Freiflächenanteile (Verbindungsbiotop, Artenreservoir/ untergeordneter Teilbereich). Der durchschnittliche Versiegelungsanteil in den Bereichen beträgt je 41 - 50 %.I 2.4 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Zur Gewährleistung eines hohen Durchgrünungsgrades sollen vorhandene landschaftsbildprägende Baum- und Gehölzgruppen erhalten und in ein Freiflächenkonzept integriert werden Im nördlichen Bereich Waldowallee wurde auf einer Teilfläche Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) festgestellt (Laubmischwald ca. 1,5 - 1,8 ha). Fachliche Angaben zur Bestandsaufnahme, zur Bewertung (Waldbilanzierung) und zur forstrechtlichen Kompensation sind auf der nachfolgenden Planungsebene mit der Wiederaufnahme des B-Planverfahrens 11-29 zu aktualisieren. 2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes2.5.1 Prognose bei Durchführung der Planung Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind auf der nachfolgenden Planungsebene auszuschließen bzw. auszugleichen. 2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Neubaubedingte negative Auswirkungen insbes. aus klimatischer Sicht sind zu mindern durch: Erhalt vorhandener landschaftsbildprägender Baum- und Gehölzgruppen und deren Integration in Freiflächenkonzepte, qualifizierte Grün-/ Wegevernetzungen, straßenbegleitendes Grün, Hof- /Dach- /Fassadenbegrünung Um Belastungen der Wohnbevölkerung infolge des Verkehrslärms zu reduzieren, sind auf den nachfolgenden Planungsebenen entsprechende Festsetzungen zum Schallschutz bei der Aufstellung von Bebauungsplänen festzusetzen. Auf der nachfolgenden Planungsebene besteht dann die Notwendigkeit, baulich-räumliche Entwicklungen im Kontext landschaftsprägender Wald- und Grünflächenstrukturen umzusetzen. Im weiteren Verfahren sind die im Rahmen der Beteiligung der einschlägigen Behörden und der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zu berücksichtigen 2.9 Maßnahmen zur Überwachung Die Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung dieser FNP-Änderung eintreten können, werden - soweit erforderlich - im Rahmen der entsprechenden konkreten Bebauungsplanung festgelegt“ PS: Wünsche mir für uns beide die kürzester Bürgerschreiben-Antwort aller Zeiten: „Ja: a+ b.“ (Mit der Absendung beginne ich darauf zu hoffen und zu bangen ...) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181948