Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage mit der Bezeichnung "Drucksache 7/12673"

Anfrage an: Thüringer Landtag

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage mit der Bezeichnung "Drucksache 7/12673" (hier zu finden: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_art=Drs&dok_nr=12673&leg_per=7).

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  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage mit der Bezeichnung "Drucksache 7/12673" [#273574]
Datum
20. März 2023 13:10
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage mit der Bezeichnung "Drucksache 7/12673" (hier zu finden: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_art=Drs&dok_nr=12673&leg_per=7).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273574/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Landtag
Anfrage Nr. 273574 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 20. März 2023 teile i…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Anfrage Nr. 273574
Datum
6. April 2023 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
23,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 20. März 2023 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Auskunftsersuchen von hier nicht entsprochen werden kann. Bei dem von Ihnen angefragten Dokument handelt es sich um eine Drucksache des Sächsischen (!) Landtags. Verfügungsberechtigte und zuständige Stelle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 1 ThürTG ist mithin jedenfalls nicht der Thüringer Landtag. Insofern dürfte es sich um eine Verwechslung handeln. Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 3 ThürUIG und nach §§ 1 f. VIG gegen den Thüringer Landtag liegen damit ebenfalls nicht vor. Mit freundlichen Grüßen