Antworten auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegt ein Rundschreiben vom Dezember 2020 von der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg (AGRR BW) vor, aus welches hervorgeht, dass die AGRR BW dem Kultusministerium ein Schreiben mit Fragen zum Thema "Einheitliche Datenschutzrichtlinie für Fernunterricht" zugesandt hat. Aus dem Rundschreiben geht weiter hervor, dass der AGRR BW die rechtsverbindliche Beantwortung dieser Fragen zugesagt wurde.

Das Kultusministerium hat diese Fragen (die mir ebenfalls vorliegen) kurz nach dem Gespräch mit Fr. Dr. Eisenmann am 30.11.2020 von der AGRR BW zugesandt bekommen.

Bitte lassen Sie mir die Antworten auf diese Fragen zukommen und lassen Sie mich bitte wissen, wann diese Fragen beantwortet wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, mi…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antworten auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg [#292760]
Datum
19. November 2023 23:30
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegt ein Rundschreiben vom Dezember 2020 von der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg (AGRR BW) vor, aus welches hervorgeht, dass die AGRR BW dem Kultusministerium ein Schreiben mit Fragen zum Thema "Einheitliche Datenschutzrichtlinie für Fernunterricht" zugesandt hat. Aus dem Rundschreiben geht weiter hervor, dass der AGRR BW die rechtsverbindliche Beantwortung dieser Fragen zugesagt wurde. Das Kultusministerium hat diese Fragen (die mir ebenfalls vorliegen) kurz nach dem Gespräch mit Fr. Dr. Eisenmann am 30.11.2020 von der AGRR BW zugesandt bekommen. Bitte lassen Sie mir die Antworten auf diese Fragen zukommen und lassen Sie mich bitte wissen, wann diese Fragen beantwortet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292760/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Mail vom 19. November 2023 erhalten, in welcher Sie sich a…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Antworten auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg
Datum
23. November 2023 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Mail vom 19. November 2023 erhalten, in welcher Sie sich auf ein Rundschreiben vom Dezember 2020 der Arbeitsgemeinschaft der Realschulrektorinnen und Realschulrektoren (AG RR) beziehen. Darin wird Bezug genommen auf das Schreiben der AG RR vom 13. Dezember 2020 an das Kultusministerium. Es handelte sich um Fragestellungen zum Fern- und Videounterricht in Zeiten von Quarantäne und Wegfall des Präsenzunterrichts. Zur Beantwortung der Fragen wurde kein Schreiben an die AG RR verfasst. Die Fragestellungen wurden im Gespräch mit dem Vorsitzenden der AG RR besprochen. Besonders zum damaligen Zeitpunkt wurde zu regelmäßigen Videokonferenzen eingeladen, um Fragen zu klären und im guten Austausch zu bleiben. Für das Lernen im Fernunterricht hat das Kultusministerium damals verbindliche Leitlinien und Qualitätskriterien festgelegt. Zahlreiche Schreiben der Amtsspitze sollten die Schulen darüber hinaus in der herausfordernden Zeit der Pandemie unterstützen. Diese wurden stetig angepasst und den neuen Bedingungen angepasst. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir die damaligen verbindlichen Lei…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antworten auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg [#292760]
Datum
24. November 2023 14:29
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir die damaligen verbindlichen Leitlinien und Qualitätskriterien für das Lernen im Fernunterricht durchgelesen, kann jedoch die Antworten auf die unten aufgeführten Fragen nicht finden. Wie Sie sehen können, handelt es sich hierbei um Fragen hinsichtlich der Videobesprechungen an das Kultusministerium wie sie auf Seite 3 des Rundschreibens des AG RR zu entnehmen sind. Bitte senden Sie mir die damals rechtsverbindlichen Antworten, die im Gespräch mit dem Vorsitzenden des AG RR genannt wurden, zu. Fragen: 1. Wie kann gewährleistet werden, dass sich die offiziellen Teilnehmer des Video-Unterrichts in einem "geschützten Raum" entsprechend eines Klassenzimmers bewegen? 2. Wie kann verhindert werden, dass Dritte unberechtigt am Video-Unterricht teilnehmen? 3. Wie gewährleistet man, dass die Persönlichkeitsrechte für Bild und Ton eingehalten werden? 4. Wie wird verhindert, dass Informationen des Unterrichts von unberechtigt teilnehmenden Dritten weitergetragen werden? 5. Wie kann verhindert werden, dass Unterrichtssequenzen ohne Einverständnis aufgezeichnet und verbreitet werden? 6. Wie ist bei Videobesprechungen die Aufsichtspflicht zu gewährleisten? 7. Gibt es eine rechtssichere und verbindliche Vorlage bezüglich Verhaltensregeln und Einwilligung von Schülern? 8. Wie ist zu verhindern, dass Inhalte hochgeladen werden, die gegen das Urheberrecht verstoßen oder die strafrechtlich relevant sind - von Schülern oder Dritten? 9. Wie geht man mit Verstößen von Schülerseite um, wenn diese eigenen [sic] Geräte nutzen, auf die man keinen Zugriff hat? Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen auch alles Gute! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292760/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Da zur Beantwortung der Fragen kei…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Antworten auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg [#292760]
Datum
30. November 2023 12:32
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Da zur Beantwortung der Fragen kein Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft der Realschulrektorinnen und Realschulrektoren (AG RR) verfasst wurde, sind beim Kultusministerium keine Dokumente und damit keine amtlichen Informationen vorhanden, auf die sich der Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes beziehen kann. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erneute Antwort. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen. Ins…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antworten auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft Realschulrektoren und Realschulrektorinnen Baden-Württemberg [#292760]
Datum
4. Dezember 2023 13:27
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erneute Antwort. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen. Insbesondere die Tatsache, dass das Kultusministerium dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Realschulrektorinnen und Realschulrektoren (AG RR) entgegen der Zusage, die Fragen rechtsverbindlich zu beantworten, diesem womöglich bloße Auskünfte erteilt hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292760/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>