Antworten zur Bürgerbefragung bezüglich des Brüggener Ortskerns

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung bezüglich des Brüggener Ortskerns (in unausgewerteter Rohform).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antworten zur Bürgerbefragung bezüglich des Brüggener Ortskerns [#215775]
Datum
17. März 2021 02:33
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse der Bürgerbefragung bezüglich des Brüggener Ortskerns (in unausgewerteter Rohform).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215775/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Brüggen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Bürgerbefragung Brüggener Ortskern Guten Morgen Herr Antragsteller/…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Bürgerbefragung Brüggener Ortskern
Datum
1. April 2021 08:06
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 17.03.2021 ist hier eingegangen und wird zur Zeit bearbeitet. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen die Möglichkeiten einer möglichst unaufwändigen Bereitstellung prüfen. Im Übrigen bitte ich zu berücksichtigen, dass die Befragung erst zum 15.03. beendet wurde. Wir werden uns unaufgefordert wieder melden. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Brüggen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Bürgerbefragung Brüggener Ortskern Sehr Antragsteller/in bezugnehm…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Bürgerbefragung Brüggener Ortskern
Datum
21. April 2021 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.03.2021, übersende ich Ihnen insgesamt 6 Dateien (4 Excel-Dateien mit den Rohdaten zur Auswertung der Bürgerbefragung sowie 2 dazugehörige Beteiligungsbögen). Zur Erklärung kann ich folgendes ergänzen: Es wurden 2 Beteiligungsbögen bereitgestellt, eine Ausgabe für Kinder- und Jugendliche und eine Ausgabe für Erwachsene. Zu diesen gibt es jeweils eine Excel-Datei mit den Antworten (Dateien: "Antworten Kinder und Jugendliche zum Beteiligungsbogen" und " Antworten Erwachsene zum Beteiligungsbogen"). Daneben gibt es jeweils für die Kinder- und Jugendlichen sowie Erwachsenen eine weitere Excel-Datei mit der Auswertung zur Gebietskulisse, wo Orte per Klick ausgewählt werden konnten (Dateien: "Antworten Kinder und Jugendliche zur Gebietskulisse" und " Antworten Erwachsene zur Gebietskulisse"). In allen Excel-Dateien sind zu den jeweiligen Orten/Gebäuden Objekt-IDs angegeben. Die Aufschlüsselung zur Objektbezeichnung erfolgt noch im Rahmen der Auswertung. Diese kann voraussichtlich in 2-3 Wochen auf der Homepage der Gemeinde Brüggen eingesehen werden. Freundliche Grüße