Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
- Die Antwortschreiben des Ministeriums mit MdL Goeken zur Thematik "Landstraße L 953 Dringenberg -
Neuenheerse"
- Insbesondere die beiden Schreiben vom 30. April sowie 31. Oktober.
- Möglichst in elektronischer Form
Quelle: 11. Sitzung Bezirksausschuss Dringenberg
"Zudem habe er Gespräche mit dem Ministerium in Düsseldorf geführt, wobei die Planung noch laufe. In einem Schreiben mit Datum vom 30. April würde es heißen, dass alles bei der neuen Straße optimiert
werden müsse. Dazu zitiert Herr MdL Goeken aus dem Schreiben.
Auf Nachfrage aus dem Plenum hinsichtlich eines Radwegs verweist Herr MdL Goeken auf die
Belange des Naturschutzes, da ein weitergehender Eingriff in das Relief vonnöten sei. In einem
weiteren Schreiben mit Datum vom 23.10. hieße es, dass sich die L 953 in einem schlechten
Zustand befinde."
https://bad-driburg.rim.gkdpb.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfFkVt79fe2VWqGIPJTtzvP4CodXs_DeCHXy3EqJJKV5/Oeffentliche_Niederschrift_Bezirksausschuss_Dringenberg_23.10.2019.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 172658
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