Antwortschreiben vom 26.11.2020 an die KMK

Antwortschreiben des BMF an die KMK v 26.11.2020

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antwortschreiben des BMF an die KMK v…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwortschreiben vom 26.11.2020 an die KMK [#296333]
Datum
5. Januar 2024 11:25
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwortschreiben des BMF an die KMK v 26.11.2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296333/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehrten mit E-Mail vom 5. Januar 2024 unter Berufung auf IFG/ UIG/ …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Antwortschreiben vom 26.11.2020 an die KMK [#296333]_Bitte um Rückmeldung bis zum 17. Mai 2024 für den Fall eines gewünschten weiteren Tätigwerdens seitens BMF
Datum
18. April 2024 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehrten mit E-Mail vom 5. Januar 2024 unter Berufung auf IFG/ UIG/ VIG in o.g. Angelegenheit Folgendes vom Bundesministerium der Finanzen (BMF): „Antwortschreiben des BMF an die KMK v 26.11.2020“ Nach den hier vorliegenden Informationen wurde Ihnen eine diesbezügliche Entscheidung nach einem ersten, offenbar fehlgeschlagenen postalischen Zustellversuch („Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“), der auf den 15. Februar 2024 datiert, erneut zugesandt. Zu der erneuten Zusendung liegen hier verschiedene Rückmeldungen vor: Einerseits soll lt. Mitteilung der Deutschen Post AG vom 1. März 2024 die Sendung benachrichtigt und vom Empfänger am 1. März 2024 abgeholt worden sein, andererseits wurde das Schreiben erneut mit dem Hinweis „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“, diesmal datierend auf den 28. Februar 2024, an das BMF zurückgesandt. Es ist daher nicht abschließend klar, ob Sie das hiesige Schreiben erreicht hat. Allerdings haben wir bislang auch keine Nachfrage von Ihnen zu Ihrem Antrag erhalten. Nur für den Fall, dass Sie eine nochmalige Zusendung wünschen sollten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 17. Mai 2024 mit. Sollte uns bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie in dieser Sache kein weiteres Tätigwerden von Seiten des BMF mehr wünschen, so dass der Vorgang nach Ablauf des vorgenannten Datums dann hier als erledigt zu den Akten genommen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, ich bitte um Übersendung eines Scans oder um Zusendung an die neue Anschrift c/o Drees, Neureuter Haupt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortschreiben vom 26.11.2020 an die KMK [#296333]_Bitte um Rückmeldung bis zum 17. Mai 2024 für den Fall eines gewünschten weiteren Tätigwerdens seitens BMF [#296333]
Datum
18. April 2024 18:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Übersendung eines Scans oder um Zusendung an die neue Anschrift c/o Drees, Neureuter Hauptstr. 223, 76149 Karlsruhe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296333/