Anwaltskosten für sogenannte "Korrekturbitten"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz versendet regelmäßig sogenannte anwaltliche "Korrekturbitten".
Damit ist die anwaltliche Bitte um Korrektur angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen gemeint. Das BMI nennt dieses Schreiben selber in einer schriftlichen Stellungnahme an den MdB Dr. Konstantin von Notz (Arbeitsnummer 0/81,82) "anwaltliche Korrekturbitten".

Hiermit erfrage ich die Kosten für diese Korrekturbitten seit dem Jahr 2000.
Die Anfrage umfasst explizit auch die extern entstandenen Kosten, durch Kanzleien und Anwälte, die sich um die Abwicklung der Korrekturbitten kümmern.
Auch die internen Verwaltungskosten werden hiermit erbeten.
Nicht explizit aufgeführte Kosten aber im Zusammenhang stehend, werden ebenfalls erbeten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesamt fü…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwaltskosten für sogenannte "Korrekturbitten" [#33777]
Datum
27. September 2018 12:16
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz versendet regelmäßig sogenannte anwaltliche "Korrekturbitten". Damit ist die anwaltliche Bitte um Korrektur angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen gemeint. Das BMI nennt dieses Schreiben selber in einer schriftlichen Stellungnahme an den MdB Dr. Konstantin von Notz (Arbeitsnummer 0/81,82) "anwaltliche Korrekturbitten". Hiermit erfrage ich die Kosten für diese Korrekturbitten seit dem Jahr 2000. Die Anfrage umfasst explizit auch die extern entstandenen Kosten, durch Kanzleien und Anwälte, die sich um die Abwicklung der Korrekturbitten kümmern. Auch die internen Verwaltungskosten werden hiermit erbeten. Nicht explizit aufgeführte Kosten aber im Zusammenhang stehend, werden ebenfalls erbeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwaltskosten für sogenannte "Korrekturbi…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
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Betreff
AW: Anwaltskosten für sogenannte "Korrekturbitten" [#33777]
Datum
30. Oktober 2018 07:16
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwaltskosten für sogenannte "Korrekturbitten"“ vom 27.09.2018 (#33777) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>