Anwaltskosten für sogenannte "Korrekturbitten"
Das Bundesamt für Verfassungsschutz versendet regelmäßig sogenannte anwaltliche "Korrekturbitten".
Damit ist die anwaltliche Bitte um Korrektur angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen gemeint. Das BMI nennt dieses Schreiben selber in einer schriftlichen Stellungnahme an den MdB Dr. Konstantin von Notz (Arbeitsnummer 0/81,82) "anwaltliche Korrekturbitten".
Hiermit erfrage ich die Kosten für diese Korrekturbitten seit dem Jahr 2000.
Die Anfrage umfasst explizit auch die extern entstandenen Kosten, durch Kanzleien und Anwälte, die sich um die Abwicklung der Korrekturbitten kümmern.
Auch die internen Verwaltungskosten werden hiermit erbeten.
Nicht explizit aufgeführte Kosten aber im Zusammenhang stehend, werden ebenfalls erbeten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. September 2018
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30. Oktober 2018
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