Anwaltsleistungen für die Stadt
Eine Aufstellung über alle von der Stadt Ulm für Anwaltsleistungen (Rechtsberatung, Gutachten, Vertretung etc.) getätigten Zahlungen bzw. deren Buchungen seit 2016 aus dem Bereich Oberbürgermeister ohne die Ortsverwaltungen (vgl. Haushaltsplan). Neben den Summen je Zahlung bzw. der Buchungen soll die Aufstellung mindestens enthalten: Gläubigerin/Schuldnerin, Datum, Abteilung/Abteilungsnr., Kostenstelle/Auftrag, Kostenart/Konten und, sofern vorhanden, Ertrags- und Aufwandsarten, sowie Produkt, inkl. Produktgruppe und -bereich.
Die Anfrage sollte über einen Auszug aus dem Buchhaltungsystem einfach zu beantworten sein.
Anfrage abgelehnt
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Datum5. September 2022
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7. Oktober 2022
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