Anwaltsleistungen für die Stadt

Anfrage an: Stadt Ulm

Eine Aufstellung über alle von der Stadt Ulm für Anwaltsleistungen (Rechtsberatung, Gutachten, Vertretung etc.) getätigten Zahlungen bzw. deren Buchungen seit 2016 aus dem Bereich Oberbürgermeister ohne die Ortsverwaltungen (vgl. Haushaltsplan). Neben den Summen je Zahlung bzw. der Buchungen soll die Aufstellung mindestens enthalten: Gläubigerin/Schuldnerin, Datum, Abteilung/Abteilungsnr., Kostenstelle/Auftrag, Kostenart/Konten und, sofern vorhanden, Ertrags- und Aufwandsarten, sowie Produkt, inkl. Produktgruppe und -bereich.

Die Anfrage sollte über einen Auszug aus dem Buchhaltungsystem einfach zu beantworten sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 7 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellu…
An Stadt Ulm Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anwaltsleistungen für die Stadt [#258483]
Datum
5. September 2022 17:59
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle von der Stadt Ulm für Anwaltsleistungen (Rechtsberatung, Gutachten, Vertretung etc.) getätigten Zahlungen bzw. deren Buchungen seit 2016 aus dem Bereich Oberbürgermeister ohne die Ortsverwaltungen (vgl. Haushaltsplan). Neben den Summen je Zahlung bzw. der Buchungen soll die Aufstellung mindestens enthalten: Gläubigerin/Schuldnerin, Datum, Abteilung/Abteilungsnr., Kostenstelle/Auftrag, Kostenart/Konten und, sofern vorhanden, Ertrags- und Aufwandsarten, sowie Produkt, inkl. Produktgruppe und -bereich. Die Anfrage sollte über einen Auszug aus dem Buchhaltungsystem einfach zu beantworten sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 258483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258483/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Semsrott, gefragt sind Buchungen/Zahlungen für Anwaltsleistungen (Rechtsberatung, Gutachten, V…
Von
Stadt Ulm
Betreff
LIFG Anfrage Anwaltsleistungen für die Stadt [#258483]
Datum
27. September 2022 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, gefragt sind Buchungen/Zahlungen für Anwaltsleistungen (Rechtsberatung, Gutachten, Vertretung) des Bereichs Oberbürgermeister (ohne Ortsverwaltungen). Bei der Anfrage wird davon ausgegangen, dass das über einen Auszug aus dem Buchhaltungssystem einfach zu beantworten sei. Ein solcher einfacher Auszug kann über das Profitcenter OB-Bereich mit der Kostenart "Gerichts-/Prozesskosten" erstellt werden. Allerdings enthält dieser überwiegend Ausgaben, die aus der Führung von Prozessen entstanden sind. Ausgaben für Rechtsberatung, Gutachten der Stadt etc. sind hier nicht zu finden. Außerdem befindet sich ab 2018 diese Kostenart nicht mehr im Bereich OB. Etwa entstandene Ausgaben für Rechtsberatung, Gutachten, Vertretung sind beim jeweiligen Projekt verbucht. Es gibt hierfür keine zentralen Titel und auch keine zentrale Aufstellung. Die gefragten Informationen müssten durch eine flächige Durchsicht des (Teil-)Haushalts OB und unter Beteiligung der Abteilungen des OB-Bereichs ermittelt werden. Hierdurch entsteht ein Verwaltungsaufwand, mit dem die Anfrage nicht mehr als einfach und kostenfrei i.S.v. § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG anzusehen ist. Wir bitten um Mitteilung, ob wir in diesem Sinne die Beantwortung der Anfrage weiter verfolgen sollen. Wir würden dann den voraussichtlich entstehenden Arbeitsaufwand und die daraus resultierende Gebühr ermitteln und mitteilen. Ggf. könnte durch eine Präzisierung der Anfrage der entstehende Aufwand reduziert werden. Hinweis: Über laufende Verfahren können wir aufgrund von § 4 Abs. 1 Ziffer 5 und 6 LIFG keinen Informationszugang gewähren. Stadt Ulm, OB-Büro Rathaus, Marktplatz 1 89073 Ulm