Anweisung Verkehrsüberwachung

Anweisung Verkehrsüberwachung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisung Verkehrsübe…
An Stadt Gräfenhainichen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung Verkehrsüberwachung [#302102]
Datum
5. März 2024 23:28
An
Stadt Gräfenhainichen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisung Verkehrsüberwachung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302102/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gräfenhainichen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben und eine Anfrage zugesandt, die wir gern beantworten möchten. L…
Von
Stadt Gräfenhainichen
Betreff
Re: Fw: Anweisung Verkehrsüberwachung [#302102]
Datum
6. März 2024 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben und eine Anfrage zugesandt, die wir gern beantworten möchten. Leider ist Ihre Ihre Frage "Anweisung Verkehrsüberwachung" für uns zu unkonkret und so nicht beantwortbar. Bitte senden Sie mir noch einmal in ausführlicherer Form zu, was Sie wissen möchten und welche Frage Sie beantwortet haben möchten. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und stehe auch für Rückfragen und Gesprächswünsche gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Bitte senden Sie mir sämtliche aktuell geltenden Dienst- und Arbeitsanweisungen der Stadt, die das The…
An Stadt Gräfenhainichen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fw: Anweisung Verkehrsüberwachung [#302102]
Datum
6. März 2024 14:53
An
Stadt Gräfenhainichen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte senden Sie mir sämtliche aktuell geltenden Dienst- und Arbeitsanweisungen der Stadt, die das Thema Verkehrsüberwachung betreffen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302102/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Gräfenhainichen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die übersandte Konkretisierung Ihrer Anfrage. Bitte haben…
Von
Stadt Gräfenhainichen
Betreff
Re-3: Fw: Anweisung Verkehrsüberwachung [#302102]
Datum
6. März 2024 20:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die übersandte Konkretisierung Ihrer Anfrage. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen keine internen Dienstanweisungen als Dokument zusenden kann. Dies ist auch nicht notwendig, da Dienstanweisungen ihre Wirkung nur im Innenverhältnis entfalten. Daher entstehen gegenüber Außenstehenden weder Rechte noch Pflichten. Ich möchte Ihre Frage jedoch gern beantworten, so wie ich sie verstehe. In unserer Stadt sind zwei Außendienstmitarbeiter des Ordnungsgamtes regelmäßig auch mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs betraut. Diese Mitarbeiter arbeiten auch in versetzten Diensten, sodass auch an Wochenenden sowie außerhalb der üblichen Dienstzeiten eine Präsenz erreicht wird. Zu den Aufgabengebieten gehören neben dem ruhenden Verkehr auch die Bearbeitung weiterer Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel die Entsorgung von Müll im Außenbereich. Die Hauptaufgabe im Außendienst ist es, schon durch die Präsenz zur Einhaltung von Regeln beizutragen. Verstöße werden durch die Mitarbeiter geahndet und auch Verwarngelder verhängt. Es ist jedoch auch möglich, dass im Einzelfall und in Ausübung des Ermessens, zum Beispiel bei persönlicher Ansprache und Einsicht des Fehlers, eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird. Wir verstehen die Aufgabe des Ordnungsamtes viel mehr als ordnend, als reduziert auf das bloße Verteilen von "Knöllchen". Was eingehende Anzeigen von Privatpersonen anbetrifft, werden diese ebenfalls nach pflichtgemäßen Ermessen bearbeitet. Bei derartigen Anzeigen von OWiG hat das Ordnungsamt nach dem Opportunitätsprinzip zu handeln. Das heißt, nicht jede Anzeige muss zu einem Verwarngeld o.ä. führen. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die derzeitige Berichterstattung um den selbsternannten "Anzeigenhauptmeister" bezieht. Hier möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Anzeigen nur einen kleinen Teil seiner Aktivitäten darstellen. Daher habe ich auch die Aussage getätigt, dass dieses Unwesen ein Ende finden muss. Mehr möchte ich, auch im Hinblick auf den hier in Rede stehenden jungen Mann, nicht dazu ausführen. Ich hoffe, dass die übersandten Ausführungen zur Beantwortung Ihrer Anfrage dienen. Sollten Sie weitergehende Gesprächswünsche haben, stehe ich Ihnen auch dafür gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisung Verkehrsüberwachung“ [#302102]
Datum
6. März 2024 22:28
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/302102/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach IZG LSA Anspruch auf Informationszugang besteht, den die Stelle ohne Begründung ablehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 302102.pdf Anfragenr: 302102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302102/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: 2.21 IF 142-3.391 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der B…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Anweisung Verkehrsüberwachung“, FragDenStaat: Anfrage-Nr.: 302102
Datum
13. März 2024 08:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
761,2 KB
Az.: 2.21 IF 142-3.391 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Gräfenhainichen
Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu meiner Antwort vom 06.03.2024 möchte ich Ihnen nachfolgend a…
Von
Stadt Gräfenhainichen
Betreff
Re-3: Fw: Anweisung Verkehrsüberwachung [#302102]
Datum
9. April 2024 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu meiner Antwort vom 06.03.2024 möchte ich Ihnen nachfolgend antworten: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen keine internen Dienstanweisungen als Dokument zusenden kann. Es wurde keine schriftliche Anweisung zur Verkehrsüberwachung erlassen. Somit ist es mir nicht möglich, Ihnen eine solche zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: 2.21 IF 142-3.391 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der B…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA); Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Anweisung Verkehrsüberwachung“, FragDenStaat: Anfrage-Nr.: 302102
Datum
23. April 2024 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
704,1 KB
Az.: 2.21 IF 142-3.391 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen