Anweisung zur Ahndung verbotswidrigen Gehwegparkens

Anfrage an: Offenbach am Main

schriftliche interne Anweisung (Dienstanweisungen, Regelungen, o.ä.) der Stadtpolizei bzw. Verkehrspolizei zur (Nicht-)Ahndung des verbotswidrigen Gehwegparkens in engen Straßen.

Ergebnis der Anfrage

Anweisung ist nicht vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: schriftliche interne Anweisung (D…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung zur Ahndung verbotswidrigen Gehwegparkens [#297430]
Datum
16. Januar 2024 12:27
An
Offenbach am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
schriftliche interne Anweisung (Dienstanweisungen, Regelungen, o.ä.) der Stadtpolizei bzw. Verkehrspolizei zur (Nicht-)Ahndung des verbotswidrigen Gehwegparkens in engen Straßen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297430/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Offenbach am Main
WG: Anfrage nach HSIG / informationsfreiheitssatzung Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfra…
Von
Offenbach am Main
Betreff
WG: Anfrage nach HSIG / informationsfreiheitssatzung
Datum
24. Januar 2024 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
30,4 KB
image003.png
5,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" erhalten. Die angefragten/von Ihnen gewünschten Unterlagen/Anweisungen existieren im Bereich der Stadtpolizei und des Ordnungsamtes der Stadt Offenbach am Main nicht. Wir können diese daher nicht zur Verfügung stellen. Der Verkehrsdienst ahndet regelmäßig Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr - darunter auch Parken auf dem Gehweg. Maßstab sind dabei die gesetzlichen Vorgaben, welche auch ein pflichtgemäßes Ermessen einschließt. Dieses betrachtet unter anderem Kriterien wie akute drohende Gefährdung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmender, sowie verbleibenden öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmenden in jedem Einzelfall. Darüber hat der Gesetzgeber die Entscheidungsbefugnis in die Hand der Behörde gelegt. Eine Prüfung oder ein Vetorecht von Bürgerinnen und Bürgern ist nicht vorgesehen. Ebenso können Fremdanzeigen aufgenommen werden, dazu wird jedoch keine Rückmeldung gegeben - unter anderem aus Gründen des Datenschutzes. Darüber hat Sie die Beschwerdestelle der Stadtpolizei bereits ausführlich informiert und auch auf die regelmäßigen Kontrollen in Ihrem Wohnumfeld hingewiesen. Wir bedauern, Ihrem Wunsch nach radikalen Maßnahmen aus guten Gründen nicht in vollem Umfang entsprechen zu können. Der vom Gesetzgeber gesteckte Rahmen lässt dies zu und wir sind überzeugt, dass die Mehrheit der Offenbacherinnen und Offenbacher mit diesem Vorgehen und den Sanktionen und Bußgeldern, die bereits verhängt werden, mitgehen kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach HSIG / informationsfreiheitssatzung [#297430] Sehr << Anrede >> vielen Dank für …
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach HSIG / informationsfreiheitssatzung [#297430]
Datum
24. Januar 2024 16:18
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Mein Wunsch besteht nicht in radikalen Maßnahmen sondern lediglich in der grundsätzlichen Ahndung der begangenen Ordnungswidrigkeiten. Ein Bußgeld in Höhe von 55€ stellt sicherlich keine radikale Maßnahme dar. Per Mail wurde mir am 14.12. mitgeteilt: „Schlussendlich glauben wir, in Offenbach eine bürgerfreundliche Regelung bezüglich des Parkens in engen Straßen anzuwenden.“ Daher bin ich ausgegangen, dass diese Regelung auch tatsächlich vorhanden ist. Wenn eine solche Regelung nicht vorhanden ist, wurde mir offensichtlich die Unwahrheit mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297430/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>