Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23

Anweisungen Ihrer Behörde zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage „Anweisungen an die Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde, im Auftrag der Bezirksregierung bzw. ohne Auftrag hinter "freundlichen Grüßen" Bescheide nach DSGVO, IFG und ausländerrechtlicher Art zu verfassen“ vom 06.11.2023 (#291737)

Ergebnis der Anfrage

Der Regierungspräsident zelebriert demonstrativ als juristische Person und Behördenleitung grobe Gesetzesfristmissachtung

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
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Betreff
Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
6. Januar 2024 12:35
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen Ihrer Behörde zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage „Anweisungen an die Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde, im Auftrag der Bezirksregierung bzw. ohne Auftrag hinter "freundlichen Grüßen" Bescheide nach DSGVO, IFG und ausländerrechtlicher Art zu verfassen“ vom 06.11.2023 (#291737)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296401/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für Ihre fristignorante Behörde. Die Informationsfreiheitsanfrage „An…
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
19. Februar 2024 18:01
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für Ihre fristignorante Behörde. Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
22. Februar 2024 22:56
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Sie werden auch im Falle der weiteren Reaktionsvorenthaltung durch den Regierungspräsidenten entsprechend zitiert. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
26. Februar 2024 17:10
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte Sie umgehend über den Stand der Anfrage, wenn Sie sich schon als Regierungspräsident in der Praxis vehement gegen pro aktive transparenzrechtliche Digitalisierungsstrategie stemmen, die von 17 Aufsichtsbehörde im Bereich des Transparenz- und Informationsfreiheitsrechts (Stellungnahme vom 7.11.23) eingefordert wird. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
3. März 2024 16:57
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
8. März 2024 18:10
An
Bezirksregierung Düsseldorf
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihrer fristmissachtenden Behörde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, auch an die sog. interne Hinweisgeberschutzstelle
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
15. März 2024 11:21
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Da Sie zudem intern die Kontaktdaten insbes. auch Email der Betroffenen verarbeitet haben, können Sie auch wegen der Verstöße gegen unionale Fristen und Pflichten aus Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 3a DSGVO etc. zitiert werden, in EU-Organen. Mit freundlichen unionalen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenst…
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
22. März 2024 00:13
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie als Behörde, die gesetzliche Fristen routiniert zu missachten pflegt, umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, auch der 1. April ist vorbei! Hier wird weiter ernsthaft nachgehakt: Die Informationsfreiheitsanfrage…
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
4. April 2024 10:33
An
Bezirksregierung Düsseldorf
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch der 1. April ist vorbei! Hier wird weiter ernsthaft nachgehakt: Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Sie bleiben demonstrativ und allgemein nachlesbar eine unionsrechtsfristmissachtende Behörde! Die Inf…
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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
12. April 2024 16:36
An
Bezirksregierung Düsseldorf
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie bleiben demonstrativ und allgemein nachlesbar eine unionsrechtsfristmissachtende Behörde! Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23“ vom 06.01.2024 (#296401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie als gesetzesfristmissachtende, informierte Behörde umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23 [#296401]
Datum
17. April 2024 15:24
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