Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG durch Ihre Behörde

Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG iVm Unterlassen der Verlängerung von Ukraine Aufenth-ÜV

Anweisungen zum Dulden von Einreiseverweigerungen (an Flughäfen und an den Grenzübergängen), Abschiebehaften, Abschiebungen ohne Gerichtsurteil, Konfiskationen von Fiktionsbescheinigungen, Drängen in Asylverfahren, Herausdrängen aus Bussen und Verkehrsmittel etc. durch Bundespolizei mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Bundespolizei

Sie werden zitiert. Frist für die Erledigung der Anfrage: Ende der Woche.

Antwort verspätet

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  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜ…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG durch Ihre Behörde [#303715]
Datum
20. März 2024 19:04
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG iVm Unterlassen der Verlängerung von Ukraine Aufenth-ÜV Anweisungen zum Dulden von Einreiseverweigerungen (an Flughäfen und an den Grenzübergängen), Abschiebehaften, Abschiebungen ohne Gerichtsurteil, Konfiskationen von Fiktionsbescheinigungen, Drängen in Asylverfahren, Herausdrängen aus Bussen und Verkehrsmittel etc. durch Bundespolizei mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Bundespolizei Sie werden zitiert. Frist für die Erledigung der Anfrage: Ende der Woche.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303715/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0126 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anf…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG durch Ihre Behörde [#303715]
Datum
26. März 2024 10:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0126 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer Klarnamen-E-Mail-Adresse oder vollständigen Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auf das unionale Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO und die Ignorierbarkeit anders lautender…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG durch Ihre Behörde [#303715]
Datum
26. März 2024 10:49
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf das unionale Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO und die Ignorierbarkeit anders lautender vermeintlicher nationaler Regelwerke nach EuGH wird mitten im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI Richtlinie (wegen Ihrer Behörde) Bezug genommen. Ihre Aufsicht nach Art. 58 ist iVm Art. 77 DSGVO nicht petitionsähnlich (EuGH vom 12.1.23, 4.5.23, 5.12.23, BFH vom 12.12.23 am Beispiel des BfDI), müsste sonst ein Verarbeitungaverbot gegen Ihre Behörde nach Art. 21 iVm 77 DSGVO geprüft werden, zudem die Einschaltung von EU Organen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 303715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303715/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisher…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG durch Ihre Behörde“ [#303715]
Datum
26. März 2024 10:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303715/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es hier nach dem einzig relevanten Unionsrecht weder erforderlich noch verhältnismäßig ist. Können Sie als eine nicht mehr petitionsähnliche Aufsicht ein Verarbeitungsverbot prüfen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 303715.pdf Anfragenr: 303715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303715/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. März 2024 09:49
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
29666-2024.pdf
190,4 KB
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Von
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Betreff
"Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55 # IFG-725/007 II# [#303715]
Datum
28. März 2024 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Betroffene haben vor, über Ihre Aufsicht ein unionsrechtliches Verarbeitungsverbot für Datenverarbeitungen bei bestimmten individuellen Anfragen nach IFG zu erwirken. Gut, dass Sie nicht mehr petitionsähnlich sind! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 303715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303715/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>