Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG

Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG iVm Unterlassen der Verlängerung von Ukraine Aufenth-ÜV

Anweisungen zum Dulden von Einreiseverweigerungen, Abschiebehaften, Konfiskationen von Fiktionsbescheinigungen, Drängen in Asylverfahren etc. durch Bundespolizei

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  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#303712]
Datum
20. März 2024 18:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG iVm Unterlassen der Verlängerung von Ukraine Aufenth-ÜV Anweisungen zum Dulden von Einreiseverweigerungen, Abschiebehaften, Konfiskationen von Fiktionsbescheinigungen, Drängen in Asylverfahren etc. durch Bundespolizei
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303712/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#860 Guten Tag, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheit…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#303712](28#860)
Datum
22. März 2024 11:58
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/28#860 Guten Tag, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, bitte beachten Sie das unionale Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO und die EuGH Rechtsprechu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisung zur Missachtung des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#303712](28#860) [#303712]
Datum
22. März 2024 12:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beachten Sie das unionale Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO und die EuGH Rechtsprechung zum Vorrang des Unionsrechts hinsichtich der Ignorierbarkeit anders lautender nationaler Erforderlichkeiten. Sonst müsste ein Verarbeitungaverbot gem. Art. 21 im statthaften Rechtsweg nach Art. 77 DSGVO erwogen werden, da der BfDI neulich auch vom BFH iVm EuGH Rechtsprechung lernen musste, dass er nicht petitionsähnlich ist. Sie können sonst zitiert werden, beim Namen der Behördenleitung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 303712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303712/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>