Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG
Anweisungen zur Duldung von Missachtungen bzw. Missachtung durch Ausländerbehörden in NRW und Aufsichtsbehörden von Nr. 11 bzw. Nr. 12 des "DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes"
und zu An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürgerinnen sowie dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation
Freundlich gemeinte Frist für die Informationsbeschaffung: 72 Stunden.
Antwort verspätet
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Datum24. Februar 2024
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28. März 2024
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