Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG

Anweisungen zur Duldung von Missachtungen bzw. Missachtung durch Ausländerbehörden in NRW und Aufsichtsbehörden von Nr. 11 bzw. Nr. 12 des "DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes"

und zu An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürgerinnen sowie dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation

Freundlich tenorierte Frist für die Informationsbeschaffung: 72 Stunden.

Ihre Reaktion wird in jedem Fall zitiert.

Ergebnis der Anfrage

Man darf gespannt sein, wie schnell diese Bezirksregierung reagiert.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
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Von
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Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#301131]
Datum
24. Februar 2024 21:03
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zur Duldung von Missachtungen bzw. Missachtung durch Ausländerbehörden in NRW und Aufsichtsbehörden von Nr. 11 bzw. Nr. 12 des "DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes" und zu An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürgerinnen sowie dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation Freundlich tenorierte Frist für die Informationsbeschaffung: 72 Stunden. Ihre Reaktion wird in jedem Fall zitiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301131/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBES…
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Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#301131]
Datum
28. März 2024 08:03
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG“ vom 24.02.2024 (#301131) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie als gesetzesfristmissachtende Behörde umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, auch der 1. April ist längst vorbei. Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von…
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Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#301131]
Datum
4. April 2024 20:25
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch der 1. April ist längst vorbei. Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG“ vom 24.02.2024 (#301131) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBES…
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Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#301131]
Datum
12. April 2024 21:43
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG“ vom 24.02.2024 (#301131) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBES…
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Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#301131]
Datum
19. April 2024 11:19
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG“ vom 24.02.2024 (#301131) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#301131]
Datum
26. April 2024 12:35
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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