Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG
Anweisung zur (Duldung von) Missachtungen von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG
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Datum6. März 2024
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9. April 2024
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- Datum
- 6. März 2024 14:48
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- Datum
- 9. April 2024 08:15
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- Datum
- 9. April 2024 08:50
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- Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG # IFG-720-1/001 II#
- Datum
- 12. April 2024 13:51
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- Warte auf Antwort
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- Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG [#302171]
- Datum
- 14. April 2024 20:40
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- Betreff
- Ihr Antrag nach dem IFG vom 06.03.2024
- Datum
- 18. April 2024 15:44
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- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 06.03.2024 [#302171]
- Datum
- 18. April 2024 16:34
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