Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG
Anweisungen zur Duldung von Missachtungen bzw. Missachtung durch Ausländerbehörden in NRW und Aufsichtsbehörden von Nr. 11 bzw. Nr. 12 des "DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes"
und zu An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürgerinnen sowie dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation
Ergebnis der Anfrage
Gesetzliche Fristen sind irrelevant für dieses Ministerium. "In jedem Fall" (c)
Antwort verspätet
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Datum24. Februar 2024
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28. März 2024
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